Hamburg. Ende des Jahres beginnen die Umbauarbeiten an der Mansteinstraße. Dafür werden einige überdachte Stellflächen für Räder abgebaut.

  • Die typischen Fahrradpavillons sollen in den kommenden Jahren aus dem Stadtbild von Hamburg verschwinden.
  • An der Mansteinstraße in Hoheluft-West stehen zehn solcher Fahrradhäuschen.
  • Betreiberin des Häuschens weiß nicht, ob die Sondergenehmigung verlängert wird.

Sie haben Geld investiert und eines dieser typischen Fahrradhäuschen in Hamburg angeschafft: Anwohner der Mansteinstraße in Hoheluft-West. Dort verschwinden im Zuge des Straßenumbaus nicht nur 95 Parkplätze – auch die Fahrradgaragen sollen nach und nach im Bezirk Eimsbüttel abgebaut werden.

Vor rund 15 Jahren haben Nachbarn gemeinsam das Fahrradhäuschen vor ihrem Wohnhaus an der Mansteinstraße Höhe Hausnummer 12 aufstellen lassen. Das war die Lösung für die schwierige Stellplatzsuche für ihre Räder. Denn sie sollten sicher vor Diebstahl untergebracht werden. In vielen Altbauten im Generalsviertel gibt es oftmals keine andere Lösung, als das Rad draußen am Zaun anzuschließen, weil geeignete Keller oder Abstellflächen in den Häusern fehlen.

Verkehr Hamburg: Fahrradhäuschen an der Mansteinstraße werden versetzt

5000 Euro haben die Nachbarn damals für den hölzernen Pavillon bezahlt. Nun scheint es, dass ihre private Fahrradgarage über kurz oder lang abgebaut werden muss, da die Sondernutzungserlaubnis, die zum 11. Dezember ausläuft, nur noch um jeweils zwei Jahre automatisch verlängert wird. Gerade fordern die Liberalen im Bezirk, die Stellplatzvergabe in den alten Pavillons zu erleichtern.

Die Wahrscheinlichkeit, das Häuschen noch über viele Jahre so wie bislang benutzen zu können, ist gering. Denn die Häuschen – insgesamt sind es in der Mansteinstraße zehn – stören. Im Zuge des Umbaus der gesamten Straße ist vorgesehen, die Nebenflächen zwischen Parkständen und Gehweg mit Fahrradabstellanlagen auszustatten.

„Ende des Jahres 2024/Anfang des Jahres 2025 werden dort Baumaßnahmen durchgeführt. Für die Zeit der Umbaumaßnahmen werden die Fahrradhäuschen abgebaut, oder sie werden versetzt, wenn eine Verlängerung beantragt ist“, heißt es aus dem zuständigen Bezirksamt Eimsbüttel. Generell würden Alternativstandorte für genehmigte Fahrradhäuschen geprüft, solange im Umfeld keine anderen Angebote für gesicherte Abstellanlagen zur Verfügung stehen.

Fahrradhäuschen werden verschwinden und durch Radboxen ersetzt

„Als Alternative zu den bestehenden Fahrradhäusern werden im Zuge der Gestaltung des Quartierparkens auch die Prototypen neuer Fahrradhäuser aufgestellt, Platzhalter sind in der Planung vorgesehen. Konkreteres legen wir noch im Zuge der Detailplanung fest“, so Kay Becker, Sprecher des Bezirksamtes Eimsbüttel.

Diese Prototypen werden derzeit an mehreren Standorten in Hamburg getestet. Sie sollen hamburgweit langfristig die meist achteckigen alten Fahrradhäuser „Typ Ottensen“ ersetzen. Bis zu zwölf Fahrräder können in den alten Fahrradpavillons untergebracht werden, indem die Vorderräder in einem Drehkarussell aufgehängt werden müssen.

Mehr zum Thema

„Diese Nutzung ist für viele Kinder und Senioren und Seniorinnen häufig schwer, und auch die neuen E-Bikes mit höherem Gewicht sind für die Handhabung des Drehkarussells nicht geeignet“, so Bezirksamtssprecher Becker. „Zudem können die weit verbreiteten Lastenräder nicht darin untergebracht werden. Die Grundfläche für ein solches Fahrradhäuschen beträgt etwa sechs Quadratmeter.“

Fahrrad Hamburg: Es gibt Geld von der Stadt, um alte Häuschen zu renovieren

Derzeit gibt es 217 Fahrradhäuschen im Bezirk Eimsbüttel, die letzten zwei Neugenehmigungen stammen aus dem Jahr 2020. „Solange die Häuschen noch nicht durch das neue Modell ersetzt werden, bietet sich bei maroden Häuschen eine Instandsetzung an, die von uns auch bezuschusst werden kann“, sagt der Bezirksamtssprecher. Ansonsten werden von Bezirksamtsseite keine Häuschen abgerissen, da die Häuser ja privat betrieben werden.

Die Anwohner an der Mansteinstraße sind verunsichert, ob ihr Häuschen denn die notwendige Sondergenehmigung nach dem 11. Dezember erhält oder nicht und wie es langfristig weitergeht. Wenn ein Fahrradhäuschen nicht die notwendige Sondergenehmigung bekommt, muss der Eigentümer oder Verwalter sein Häuschen abbauen.