Hamburg. Sitzgelegenheiten sollen Aufenthalt im Quartier verschönern – nehmen aber Parkplätze weg. Antragsteller in Hamburg-Nord müssen sich sputen.
Der Bezirk Eimsbüttel war Vorreiter und fördert die viel diskutierten Parklets in den Quartieren, nun folgt Hamburg-Nord und startet eine Offensive. Mit den extravaganten Straßenmöbeln soll die Aufenthaltsqualität in den Quartieren verbessert und der Autoverkehr reduziert werden.
Für manch Autofahrer, die verzweifelt einen der immer weniger werdenden Parkplätze suchen, stellen sie eine Provokation dar, für andere bieten die Sitzgelegenheiten, die auf Parkplätzen errichtet werden, ein Mehr an Lebensqualität, etwa mit Blumenkästen, vielleicht mit einem Büchertauschregal.
Auch wenn die Bilanz der beantragten Parklets in Eimsbüttel eher mager ausfällt, wollen Grüne und SPD in Hamburg-Nord auch dort mit den Parklets mehr Leben an den Straßenrand bringen. Nachdem die Bezirksversammlung im vergangenen Jahr die finanzielle Unterstützung beschlossen hatte, können ab sofort Parklets für den Sommer beim Bezirksamt beantragt werden.
Hamburg-Nord: Wer ein Parklet haben möchte, sollte jetzt eines beantragen
Nadja Grichisch (Grüne), Bezirksabgeordnete: „Ich freue mich sehr, dass wir endlich richtig loslegen können! Nachdem das Bezirksamt die Regeln und das Antragsverfahren für die Aufstellung von Parklets festgelegt hat, können jetzt ab sofort Anträge gestellt werden.“ Damit Anträge noch vor der Sommerpause im Hauptausschuss beschlossen werden können, sollten Interessierte jetzt so schnell wie möglich aktiv werden.
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Lena Otto (SPD), Fraktionsvorsitzende: „Mit Parklets schaffen wir nicht nur mehr Sitzgelegenheiten, sondern auch grüne Oasen an den Straßen, an denen sich die Einwohner und Einwohnerinnen begegnen, verweilen und entspannen können.“ Sie hofft, dass viele von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, die Lebensqualität in den Nachbarschaften nachhaltig zu steigern.
Parklets: So funktioniert die Beantragung beim Bezirksamt
- Wer kann ein Parklet beantragen? Wer volljährig ist, kann einen Sondernutzungsantrag auf Errichtung eines Parklets stellen. Die antragstellende Person wohnt oder betreibt ein Gewerbe in unmittelbarer Nähe zum geplanten Parklet-Standort. Anträge sind von einer Einzelperson zu stellen, die sich für den Bau, den Unterhalt und die Pflege sowie den Abbau und die Entsorgung des Parklets verpflichtet und dies nachweist.
- Diese Bedingungen muss ein Parklet erfüllen: Mindestens 25 Prozent der Parklet-Grundfläche soll mit einheimischen Pflanzen, Blumen, Gemüse, Obst bepflanzt sein. Das Parklet soll möglichst frei von Kunststoffen (Blumenkübel, Folien etc.) errichtet werden. Mindestens die Hälfte der Parklet-Grundfläche soll als Frei- und Begegnungsfläche nutzbar sein. Barrierefreiheit, mindestens aber Barrierearmut, ist anzustreben.
- Wie lange darf das Parklet bestehen? Der Erstantrag auf Sondernutzung für ein Parklet wird für sechs Monate im Zeitraum April bis einschließlich Oktober gestellt. Eine Verlängerung um sechs Monate ist möglich.
- Kosten: Sondernutzungsgebühren, Halteverbot für einen Geltungstag: 110 Euro, Verkehrssichernde Maßnahmen: 60 Euro, dazu kommen die individullen Materialkosten für das Parklet, sonstige Kosten, die durch Auf-, Abbau und Instandhaltung entstehen. Die Kosten sind erstattunsfähig. Einzelparklets können demnach mit bis zu 1000 Euro, Doppelparklets mit bis zu 2000 Euro gefördert werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Alle Infos gibt es unter www.hamburg.de.