Hamburg. Gegen die Leiterin des Seepferdchenkurses im Bondenwald ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen fahrlässiger Tötung.

Nach dem tragischen Tod eines fünf Jahre alten Mädchens während eines Seepferdchenkursus im Schwimmbad Bondenwald ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun wegen fahrlässiger Tötung gegen die Kursleiterin. Wie Staatsanwältin Liddy Oechtering dem Abendblatt am Mittwoch auf Anfrage sagte, würden derzeit zudem gegen mögliche weitere für das Unglück verantwortliche Personen ermittelt.

Das Mädchen war am vergangenen Mittwoch leblos treibend im Lehrbecken des Schwimmbades entdeckt worden, in dem es Teilnehmerin eines Bäderland-Kursus für Schwimmanfänger war. Unverzüglich unternommene Reanimationsversuche blieben erfolglos – die Fünfjährige erlitt schwere Hirnverletzungen, an denen sie noch in der darauffolgenden Nacht verstarb.

Unglück im Schwimmbad Bondenwald: ein strukturelles Problem

Wie lange das Mädchen zu diesem Zeitpunkt im Becken trieb und wie es zu diesem Vorfall überhaupt kommen konnte, ist noch unbekannt. „Die Ermittlungen in der Sache laufen noch“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Genauso unklar ist auch, inwieweit individuelles Versagen der Schwimmlehrerin oder aber strukturelle Probleme der Kursplanung von Bäderland Anteil an dem tragischen Unfall haben könnten.

Ein Augenzeuge hatte dem Abendblatt etwa berichtet, dass nur eine einzige Lehrkraft die Aufsicht über die zehn Kursteilnehmer im Kindesalter gehabt haben soll. Die Eltern hätten, wie es bei Bäderland während Schwimmkursen üblich sei, draußen gewartet.

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Bäderland selbst hat nach eigenen Angaben umgehend erste Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen. So soll Eltern nun doch gestattet werden, an den Kursen teilzunehmen. Außerdem würden alle Schwimmkurse noch einmal einer genauen Prüfung unterzogen. Man wolle zudem den Eltern entsprechende Kontakte für psychologische Hilfe zur Verfügung stellen und ihnen anbieten, gemeinsam zu erarbeiten, ob und wie es jetzt mit einem Schwimmunterricht weitergehen könne.