Hamburg. Neue Flüchtlingsunterkunft am Hagendeel 60 in Lokstedt in Teilen vorerst untersagt. Initiative hofft auf Pfahlbau.
Hamburg muss im Bezirk Eimsbüttel möglicherweise erneut wegen eines Gerichtsbeschlusses den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge neu planen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt stoppte mit einem sogenannten Hängebeschluss in Teilen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Hagendeel 60 (Lokstedt). Die Stadt hat nun zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Das Bezirksamt Eimsbüttel war bereits beim Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamts an der Sophienterrasse zu einem Flüchtlingsheim von Verwaltungsrichtern gestoppt worden.
Im aktuellen Fall geht es um den Plan, im Hagendeel bis zu 538 Schlafplätze für Flüchtlinge einzurichten, wie es in einer Anwohnerinformation der Sozialbehörde heißt. In einer ersten Phase sollten bis zum kommenden Jahr 288 Plätze entstehen, in einer zweiten 250 Plätze. Das Problem: Die vom Bezirksamt ausgesuchte und 26.000 Quadratmeter große Fläche liegt in dem Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Kollau. Die Stadt will das Grundstück aufschütten, um eine Überflutung zu verhindern, sollte die Kollau über die Ufer treten.
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Die Anwohner wehren sich gegen die Pläne des Bezirks, da eine Aufschüttung des städtischen Grundstücks die derzeit vorhandenen Überflutungsflächen deutlich verkleinern würde und so das Hochwasser ihre Grundstücke überfluten könnte. Die Stadt würde damit also die Hochwassergefahr für die Anwohner erhöhen, argumentieren sie. Grundsätzlich bedürfen in einem Überschwemmungsgebiet der Aus- und Umbau von Häusern oder das Aufschütten von Grundstücken einer Ausnahmegenehmigung. Als Ausgleichsmaßnahme wollte die Stadt eine Wanne ausschachten, um das Verdrängungsvolumen der künftigen „Insel“ im Falle einer Flut zu neutralisieren. Deshalb hielt sie die Baugenehmigung, die sie sich erteilt hatte, für unbedenklich. Das sahen die Anwohner und die Hamburger Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Günther anders und zogen vor Gericht.
Der Hängebeschluss der Verwaltungsrichter bezieht sich allerdings lediglich auf das Baufeld der Phase zwei. Das Bezirksamt erklärte daher, das genehmigte Bauvorhaben sei von dem Gerichtsbeschluss nicht unmittelbar betroffen, „da nur die Aufschüttung einer anderen Teilfläche vorläufig untersagt ist“. Derzeit prüfe man, ob man gegen den vorläufigen Beschluss Beschwerde einlegen werde.
Aus Kreisen der Bürgerinitiative „Rettet den Hagendeel“ war hingegen verhaltene Freude zu hören. „Es ist ja noch unklar, wie die Entscheidung in zwei Wochen ausfällt“, hieß es. Anders als bei der Auseinandersetzung um die Sophienterrasse legt die Initiative Wert auf die Feststellung, dass man mit Flüchtlingen keine Probleme habe. „Uns geht es nur ums Wasser“, sagte der Vertreter der Initiative, der namentlich nicht genannt werden wollte. „Die Stadt kann ihre Flüchtlingsunterkunft gern bei uns bauen, wenn sie die Pavillons auf Pfähle setzt und das Gelände nicht aufschüttet.“
Das Gericht wollte zur Prüfung der amtlichen Argumente das Gutachten sehen, das der städtische Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag des Bezirksamts angefertigt hatte. Darin fehlte die Berücksichtigung des Grundwassers und seiner Wege gänzlich. Entsprechende Einwände der Anwohner hatte der Landesbetrieb damit abgetan, dass der Auftraggeber des Gutachtens, das Bezirksamt Eimsbüttel, nach Grundwasserströmen nicht gefragt habe. Wer dazu etwas wissen wolle, könne bei der Hamburger Umweltbehörde Einsicht in ihre Unterlagen beantragen.
Auch das anschließende Gutachten, mit dem der Bauherr „Fördern & Wohnen“ den Schaden reparieren wollte, genügte den Sorgfaltskriterien der Richter nicht. Es missachte die Vorgaben der Umweltbehörde, die eine „detaillierte Untersuchung der lokalen Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse“ vorschreibe, und berücksichtige nur allgemeine Daten aus dem „Grundwassergleichenplan“, der Linien gleicher Grundwasserstände zeige. Diese geben aber laut Gericht keinen genauen Aufschluss über die Grundwasserlage und erlauben für das fragliche Grundstück auch keine Prognosen über die Grundwasserströme im Falle eines Hochwassers. Insbesondere konnte die Stadt nicht ausschließen, dass es bei einem Hochwasser in der Alten Kollau zu einer Umkehr der Fließrichtung des Grundwassers kommt, wie es die Anwohner schon bei den Anhörungen zur Ausweisung des ÜSG vorgebracht hatten und wegen ihrer Erfahrungen vor Ort für wahrscheinlich halten.
Die Baugenehmigung sei zu Unrecht erteilt worden und das Bauvorhaben vorerst zu stoppen, urteilte das Gericht. Der Hängebeschluss ist kein Präjudiz für die Entscheidung des Gerichts. Er soll lediglich die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern. Wann mit einer finalen Entscheidung zu rechnen ist, sei noch unklar, erklärte ein Gerichtssprecher. Die Wanne allerdings könnte die Stadt schon anlegen.