Soziale Erhaltensverordnung soll Ende des Jahres in Kraft treten. Bis dahin muss Investor belegen, warum Erhalt nicht möglich ist.

Hamburg. Erstmal können die Mieter an der Eimsbütteler Chaussee 39 bis 45 aufatmen - die wenigen, die noch dort wohnen. Denn eigentlich war es beschlossene Sache, dass das 125 Jahre alte Wohnhaus abgerissen werden soll . Ein Investor plant an selber Stelle einen Neubau. Einige Mieter hatten deshalb schon ihre Koffer gepackt. Doch jetzt kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Grund dafür ist, dass der Bezirk die "Soziale Erhaltensverordnung Eimsbüttel-Süd" auf den Weg gebracht hat.

Daraus folgt laut Aileen Röpcke, Sprecherin des Bezirksamtes Eimsbüttel, ein Genehmigungsvorbehalt auch für Neubauten, wenn dadurch preiswerte Mietwohnungen dem Markt entzogen werden würden. Damit stünde das Quartier unter einem gesonderten Schutz, der die Verdrängung von langjährigen Mietern verhindern soll.

Die Erhaltensverordnung werde laut Rolf Schuster, Leiter im Bereich Städtebau und Projektentwicklung beim Bezirksamt, Ende des Jahres in Kraft treten. Bis dahin werden Entscheidungen über Neubauten, die nicht mit der neuen Erhaltensverordnung vereinbar sind, zurückgestellt. Darunter fällt auch der geplante Neubau an der Eimsbütteler Chaussee.

Der Investor wurde nun von der zuständigen Fachbehörde beauftragt, zu belegen, warum ein Erhalt des Hauses nicht möglich ist. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen werde der Bezirk über Zukunft des Hauses an der Eimsbütteler Chaussee 39 bis 45 entscheiden. (km)