Hamburg. Bezirkspolitik mag auf die Fußgängerquerungen in Neuallermöhe nicht verzichten. Behörde lenkt ein – mit einem großen „Aber“.
Ein grüner Stadtteil, durchzogen von Fleeten und Brücken, mit kurzen Wegen für Radler und Fußgänger: So wurde Neuallermöhe einst geplant. Und so soll Neuallermöhe auch bleiben. Pläne des zuständigen Hamburger Landesbetriebes, sechs Fußgängerbrücken abzureißen und damit auch einige Wegeverbindungen zu kappen, werden wohl zurückgezogen. Die Bergedorfer Bezirkspolitik hat erfolgreich ein Veto eingelegt.
Gerade vor dem Hintergrund der Planung von Oberbillwerder solle an den Leitlinien der ursprünglichen Planungen für Neuallermöhe nicht nachträglich gerüttelt werden, hatten die Bergedorfer Politiker im April unisono gefordert. Jede der Brücken habe ihren Sinn und sei in den 1980er- und 90er-Jahren bewusst gesetzt worden. Nun hat die Verkehrsbehörde einen entsprechenden Bergedorfer Antrag zum Erhalt der Brücken tatsächlich positiv beschieden – wenngleich mit einer Einschränkung.
Bezirkspolitik Bergedorf setzt sich durch: Marode Brücken werden wohl ersetzt
Denn das Ende der Geschichte ist das nicht. Die gut 40 Fußgängerbrücken in Neuallermöhe sind so marode, dass sie teilweise schon seit Jahren gesperrt sind. Der zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) steht vor der gewaltigen Aufgabe, die zumeist hölzernen Brücken peu à peu zu ersetzen – durch langlebigere, aber auch teurere Bauwerke aus Stahl und Beton.
Lohnt sich das noch an jeder Stelle? Das zu überprüfen, war die Aufgabe eines Planungsbüros. Und die Experten stellten im Januar sechs Fußgängerbrücken in Frage – am Anna-Siemsen-Gang/Annenfleet, am Fährbuernfleet/Mitte, am Allermöher Bahnfleet West, am östlichen Felix-Jud-Ring/Fährbuernfleet, am Felix-Jud-Ring/Kiebitzfleet sowie am Michael-Pritz-Weg/Allermöher Randfleet. Begründung war meist, dass die Querungen „nicht relevant“ seien oder dass es ohnehin Alternativen gebe. Die Bergedorfer Politik wünschte sich jedoch, lieber schmaler oder günstiger zu bauen, als auf die Querungen für Radler und Fußgänger zu verzichten.
Die Verkehrsbehörde schloss sich jetzt teilweise der Bergedorfer Argumentation an. Es würden auch „weitere Aspekte des Städtebaus und der gebietsspezifischen Nutzung“ bei der Frage eine Rolle spielen, ob eine Brücke noch von Nutzen sei oder nicht. Deshalb habe die Behörde neu geprüft und auch „weitergehende Finanzierungsmöglichkeiten“ abgewogen. Resümee: Tatsächlich könnten die Brücken erhalten bleiben, wenn beispielsweise Rise-Mittel zur Finanzierung eingesetzt werden können.
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Bleiben zwei „Aber“. Zunächst muss das Geld auch wirklich fließen. Und eine der sechs Brücken muss tatsächlich weichen: Bei der Querung am Anna-Siemsen-Gang/Annenfleet sei der „verkehrliche Nutzen“ nicht erkennbar, einen städtebaulichen Vorteil gebe es nicht, meint die Verkehrsbehörde. Zudem sei der Ort kaum durch Baugeräte erreichbar.
Trotz der Einschränkung: Bezirkspolitiker aller Fraktionen zeigten sich erfreut über die behördliche Mitteilung. Sollten die Mittel wirklich fließen, sei das „ein großer Erfolg der Bezirksversammlung“.