Hamburg. Bergedorfer Experte Dr. Geerd Dahms erklärt Sinn der Erhaltungssatzung. Und was noch passieren muss, damt sie auch wirklich kommt.

Es ist das Meisterstück des Denkmalsachverständigen und Stadtplanungsexperten Dr. Geerd Dahms: Seit knapp vier Wochen ist Bergedorfs Gojenbergsviertel vor Spekulanten und Baulöwen geschützt. Mit dem „Beschluss zur Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung“, veröffentlicht am 12. Januar im Amtlichen Anzeiger, sind die großteils 100 Jahre alten, das Viertel prägenden Backsteinbauten vor Abriss und Nutzungsänderung geschützt.

Was das genau bedeutet, erläutert der mittlerweile für die FDP in der Bezirksversammlung sitzende Dahms am Freitag, 9. Februar. Für 18 Uhr lädt er zum „Infoabend Erhaltungsverordnung Gojenbergsviertel“ ins FDP-Fraktionsbüro im Sachsentor 47 (über der Snackbäckerei „Ditsch“). Der Experte hatte seit Jahren gegen die immer stärker um sich greifenden Neubauvorhaben auf dem Gojenberg gekämpft. Sein Argument: Die Entwicklung zerstört das typische Ortsbild, unter anderem weil die typischen Vorgärten an den Straßenzügen unter den massiven Grundrissen der Neubauten verschwinden.

Bergedorf: Ist das Gojenbergsvierteljetzt gerettet?

Mit dem Bau des Gojenbergsviertels wurde in den 20er-Jahren begonnen, um die riesige Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg zu bekämpfen. Zudem brauchte es modernen Ersatz für die einfachen Arbeiterwohnhäuser der 300 Jahre alten Bergedorfer Vorstadt, die damals schon für die mitten hindurch geschlagene Vierlandenstraße abgerissen wurden. Weiter ging es dann in den 50er-Jahren, als für den Bau der Bergedorfer Straße auch noch der Rest der Vorstadt verschwand.

Die typische Backsteinarchitektur stammt noch aus der Feder des Bergedorfer Stadtbaumeisters Wilhelm Krüger, der vor 100 Jahren im Namen der damals noch eigenständigen Stadt Bergedorf auf dem Gojenberg ein Pendant zur Hamburger Backstein-Architektur schuf. Daran orientierten sich später auch die Neubauten der 50er-Jahre. „Dieses Stadtbild gilt es zu erhalten. Wer hier wohnt, weiß das zu schätzen. Und so soll es auch bleiben“, sagt Dahms, der sich am Freitag Befürwortern wie Gegnern der Erhaltungsverordnung stellen will.

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Für Grundeigentümer läuft seit dem Aufstellungsbeschluss eine einjährige Frist, in der das Bezirksamt alle Anträge auf Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung ihrer Gebäude oder Errichtung neuer baulicher Anlagen zurückstellt. Wenn diese Frist verstreicht, ohne dass die Bezirksversammlung die Verordnung beschließt, gilt wieder das alte Baurecht. Wird die Erhaltungsverordnung aber genehmigt, werden alle zurückgestellten Anträge nach den neuen Vorgaben bewertet, Neubauten also nur noch unter massiven Vorgaben möglich, wenn überhaupt.