Lohbrügge. Ein Jahr auf Bewährung: Gegen dieses Urteil hat der SUV-Fahrer Berufung eingelegt. Nun beschäftigt sich das Landgericht mit dem Fall.

Es ist ein Unfall, der für Bestürzung gesorgt hat: Ein Mercedes-Fahrer verliert im Sommer 2021 in Lohbrügge die Kontrolle über sein Auto und tötet einen jungen Pizzaboten (23). Das Amtsgericht Bergedorf verurteilte den Unfallverursacher im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe. Doch sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein. Nun wird der Prozess gegen Ismail S. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs am kommenden Freitag, 2. Februar, vor dem Hamburger Landgericht neu aufgerollt.

Mercedes-Fahrer S. hatte am 9. August 2021 auf der Lohbrügger Landstraße aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit und einer nachgewiesenen Betäubungsmittelintoxikation die Kontrolle über seinen SUV verloren, traf mit voller Wucht den am Straßenrand stehenden Hezbullah A., der gerade in seinen Seat zum Pizza ausliefern einsteigen wollte. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle infolge eines Schädelhirntraumas und diverser Schädelbrüche. Außerdem wurden zwei weitere Menschen (58, 59) verletzt.

Tod eines Pizzafahrers: Staatsanwaltschaft sah damals Fahruntüchtigkeit beim Angeklagten

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung – so lautete am 23. Mai 2023 das Urteil des Bergedorfer Amtsgerichts gegen den Wentorfer. Das war damals deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monate Gefängnis als angemessen betrachtet hatte. Nach Ansicht der Anklagevertreterin lag nicht Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Betrunkener Mercedesfahrer erfasst Pizzaboten

Am Montagabend verlor ein laut Polizei mutmaßlich betrunkener Mercedesfahrer die Kontrolle über seinen tonnenschweren SUV.
Am Montagabend verlor ein laut Polizei mutmaßlich betrunkener Mercedesfahrer die Kontrolle über seinen tonnenschweren SUV. © Michael Arning
Der 29-Jährige rammte den Kleinwagen eines Pizzaboten, der gerade dabei war, einzusteigen.
Der 29-Jährige rammte den Kleinwagen eines Pizzaboten, der gerade dabei war, einzusteigen. © Michael Arning
Unmittelbar, nachdem er den Kleinwagen des Pizzaboten von der Straße gerammt hatte, kollidierte der SUV-Fahrer mit einem entgegenkommenden Skoda.
Unmittelbar, nachdem er den Kleinwagen des Pizzaboten von der Straße gerammt hatte, kollidierte der SUV-Fahrer mit einem entgegenkommenden Skoda. © Michael Arning
Bei der zweiten Kollision stürzte der Mercedes GLC um und beendete so die tödliche Fahrt des anscheinend betrunkenen 29-Jährigen.
Bei der zweiten Kollision stürzte der Mercedes GLC um und beendete so die tödliche Fahrt des anscheinend betrunkenen 29-Jährigen. © Michael Arning
Der 23 Jahre alte Lieferdienst-Fahrer wurde so schwer verletzt, dass er noch in der Nacht starb.
Der 23 Jahre alte Lieferdienst-Fahrer wurde so schwer verletzt, dass er noch in der Nacht starb. © Michael Arning
Die Insassen des Skoda wurden – ebenso wie der Unfallverursacher – nur leicht verletzt. Die Polizei ermittelt.
Die Insassen des Skoda wurden – ebenso wie der Unfallverursacher – nur leicht verletzt. Die Polizei ermittelt. © Michael Arning
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Begründung: S. sei an jenem Sommerabend deutlich zu schnell (68 statt erlaubter 50 km/h) auf der engen Verbindungsstraße gewesen. Zudem stand er nachweislich unter dem Einfluss von Rauschgift sowie Schmerz- und Schlafmitteln. Am Vorabend des Unfalls hatte S. Cannabis konsumiert und, wie es der toxikologische Befund auswies, das Medikament Zopiclon gegen Schlafstörungen offenbar kurz vor der tödlichen Autofahrt eingenommen. Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft: Ismail S. war damals auf seiner Fahrt von Pinneberg nach Bergedorf „fahruntüchtig“, weil das Medikament sedierend und reaktionsmindernd gewirkt habe, hätte also niemals ins Auto steigen dürfen.

Angeklagter bekommt bald seinen Führerschein zurück

Eine Aussage, die die Verteidigung bis heute nicht mitgeht: Die Rechtsanwältin hätte es bei einer Geldstrafe im Ermessen des Gerichts für ihren Mandanten belassen. Dem Angeklagten hatte der Horrorunfall auch während der Verhandlungstage in Bergedorf sichtlich zugesetzt. Ismail S. hatte sich mehrfach bei den Opfern entschuldigt und Reue gezeigt. Faktoren, die das Gericht strafmildernd beurteilte und den 32-Jährigen mit einer Bewährungsstrafe belegte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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Dass der verhängnisvolle Unfall nun wieder aufgerollt wird, liegt daran, dass offenbar beide Seiten mit dem Urteil nicht zufrieden sind: „Das ist nicht vollkommen ungewöhnlich, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung einlegen“, sagt die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. Sie kündigt mehrere Verhandlungstage am Landgericht an.

Im Februar 2024 bekommt Ismail S. übrigens auch seinen Führerschein zurück. Diesen musste der 32-Jährige gleich nach dem tödlichen Unfall abgeben.