Hamburg. Auf einer 2,6 Hektar großen Fläche an der Ochsenwerder Landstraße sollte ab 2024 gebaut werden. Warum das Verfahren stockt.
Etwa 20 Einfamilienhäuser, 60 Wohnungen und auch ein Supermarkt, Arztpraxen und eine Kita: All das ist seit Jahren auf der 2,6 Hektar großen Fläche zwischen dem Vogts-Brack und dem Schwersweg an der Ochsenwerder Landstraße angedacht. Doch die Realisierung des Projekts auf dem sogenannten Butterberg will noch immer nicht so richtig in Fahrt kommen. Denn dass auf dem Areal bald Baumaschinen anrollen, ist unwahrscheinlich. „Das B-Planverfahren ist weiter in der Bearbeitung“, teilt Ilka Beck vom Projektentwickler, der Butterberg GmbH, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Das Bebauungsplanverfahren war bereits vor drei Jahren eingeleitet worden – allerdings mit ein paar Jahren Verzögerung. Denn nachdem die Butterberg GmbH schon im November 2017 im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf ein Workshopverfahren ausgelobt und wenige Wochen später eine Jury aus vier Entwürfen den Sieger gekürt hatte, geriet das Verfahren immer wieder ins Stocken. Es waren Eigentumsverhältnisse des Grundstücks noch nicht geklärt, der Siegerentwurf musste überarbeitet werden.
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Als Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann dann im September 2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ochsenwerder 15“ auf den Weg brachte, sollten die Pläne im darauffolgenden Jahr öffentlich ausgelegt werden, sodass mit einer Realisierung des Großprojekts ab 2024 gerechnet werden könne, prognostizierte damals die Bergedorfer Verwaltung. Dorthin verweist die „Butterberg GmbH“ heute für weitere Informationen und Details zum Verfahren.
Demnach gebe es noch einige Arbeitsschritte, die bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und Weiterführung des B-Planverfahrens erledigt werden müssten, erklärt Sprecher Lennart Hellmessen. So müsste nicht nur eine Lösung für die Druckbesielung gefunden, sondern auch noch die Träger öffentlicher Belange beteiligt, ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Butterberg GmbH und dem Bezirksamt erarbeitet, die öffentliche Auslegung durchgeführt sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ausgewertet werden, erläutert Hellmessen.
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Wann ein Baustart realistisch sei, könne nicht prognostiziert werden: „Im Bebauungsplanverfahren wird regelhaft kein Baustart festgelegt. Im Bebauungsplanverfahren wird das Planrecht geschaffen“, erklärt der Bezirksamtssprecher. Doch auch eine Vorhersage, wann denn Planrecht geschaffen ist, kann Hellmessen nicht geben. Das sei frühestens nach der öffentlichen Auslegung seriös möglich. Wann danach der Baustart erfolgen könnte, sei von weiteren Leistungen und Umständen abhängig, wie von der Finanzierung, dem Bauantragsverfahren oder der Ausschreibungen von Gewerken.