Hamburg. Mediziner (45) liegt nicht auf der Intensivstation. Was der Unterbringungsbefehl für den Angreifer (18) bedeutet.
Normalerweise wäre die Bergedorfer Zahnarztpraxis urlaubsbedingt zwischen dem 23. und 31. Oktober geschlossen. Ein entsprechender Aushang mit dem Vertretungshinweis hängt an der Tür im ersten Stock des Geschäftsgebäudes an der Chrysanderstraße. „Ab dem 1. November sind wir wie gewohnt wieder für Sie da“, heißt es darauf. Doch nach dem brutalen Messerangriff auf den 45 Jahre alten Zahnarzt, der die Praxis seit fünf Jahren leitet, ist es zweifelhaft, dass hier ab Mittwoch in acht Tagen wieder Patienten empfangen werden.
Zum Glück scheint der Zustand des Überfallopfers stabil zu sein. Die Ermittlungen gegen den Angreifer (18), der sich am Freitag (20. Oktober) nach der Bluttat widerstandslos von der Polizei festnehmen ließ, hat mittlerweile die Hamburger Staatsanwaltschaft von der Mordkommission übernommen.
Nach Messerangriff auf Zahnarzt: 18-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen
Zum genauen Zustand des durch fünf Messerstiche im Gesicht und am Hals verletzten Zahnarztes gibt die Staatsanwaltschaft keine Informationen heraus. Nach Informationen unserer Zeitung soll das Gewaltopfer derzeit im BG Klinikum Hamburg in Boberg behandelt werden. Der Gesundheitszustand hat sich offenbar stabilisiert, denn der 45-Jährige liegt nicht auf der Intensivstation. Nach dem Messerangriff hatte die Polizei von „potenziell lebensgefährlichen Verletzungen“ gesprochen. Der Arzt sei schwer verletzt, aber nicht in Lebensgefahr, hieß es.
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Der Angreifer war am Freitagmittag kurz vor 12 Uhr in die Praxis gestürmt und hatte nach einem kurzen verbalen Streit mit dem Zahnarzt mit einem Messer auf ihn eingestochen. Offenbar verletzte sich der 18-Jährige im Gerangel dabei auch selbst, erlitt Schnittwunden an den Händen. Eine Arzthelferin (18) war in Panik vor dem Messermann, einem ehemaligen Patienten, aus dem Fenster im ersten Stock auf den Gehweg gesprungen, hatte sich dabei ebenfalls leicht verletzt.
Staatsanwaltschaft: Angreifer vermindert oder gar nicht schuldfähig
Nun ist gegen den 18-Jährigen die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfügt worden – und damit kein Haftbefehl im Gefängnis. Die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering, erklärt dazu: „Derzeit gehen wir davon aus, dass der Mann bei der Begehung der rechtswidrigen Tat vermindert oder gar nicht schuldfähig gewesen ist. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung beantragt. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl lagen vor diesem Hintergrund nicht vor.“
Bei dem 18-Jährigen sei zum gegenwärtigen Ermittlungszeitpunkt von einer psychischen Erkrankung auszugehen. Der Unterbringungsbefehl sei zunächst vorläufiger Natur. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Tathintergründen dauern an.