Hamburg. Sergej P. tauchte unter, lebte seit 2005 in Belgien und gründete eine Familie. Doch dann ging er der Justiz ins Netz.
18 Jahre nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Bergedorf hat das Landgericht am Donnerstag sein Urteil gefällt. Der Angeklagte Sergej P. muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der heute 44-Jährige hatte sein damals 18 Jahre altes Opfer Veronika B. in der Nacht zum 8. Juli 2005 gemeinsam mit drei Komplizen in einen Wohncontainer für Spätaussiedler an der Rothenhauschaussee verschleppt.
Zuvor hatte er versucht, die junge Frau einzuschüchtern. Sie sollte eine Anzeige gegen einen Bekannten zurücknehmen – doch Veronika B. weigerte sich. In dem Container begann für die junge Frau ein stundenlanges Martyrium.
2005 vergewaltigte Sergej P. eine damals 18-jährige Frau in einem Wohncontainer in Bergedorf
P. und seine Komplizen schlugen auf ihr Opfer ein. P. würgte es mit einem Strick und vergewaltigten die Frau zusammen mit einem Mittäter. Den zweiten Vergewaltiger verurteilte ein Gericht schon 2005 zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Sergej P. gelang dagegen die Flucht.
P. entzog sich einer Verhaftung und setzte sich nach Belgien ab. Dort gründete er später eine Familie und arbeiteteauf einer Baustelle – bis er schließlich doch aufflog. Bereits Ende Juli verurteilte das Landgericht Lübeck den heute 44-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. P. hatte kurz vor der Vergewaltigung 2005 eine Tankstelle in Börnsen überfallen.
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„Sie haben der Geschädigten schweres Leid zugefügt“, sagte der Vorsitzende Richter Thees Willemer zu dem Angeklagten: „In dieser Nacht hat sich ein Schatten auf die Seele der Frau gelegt.“ Trotz mehrjähriger Therapie leide die Frau noch immer. Der Angeklagte hatte das Verbrechen während des Prozesses gestanden und Reue gezeigt. Er könne sich selbst nicht mehr erklären, wie er zu der Tat hatte fähig sein können. Der Richter betonte, er glaube dem 44-Jährigen, dass er heute ein anderer Mensch sei. Das Urteil sei dennoch „späte Gerechtigkeit“.
Die heute 36-jährige Veronika B. hatte unter Auschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, deshalb waren auch die Plädoyers nicht öffentlich gewesen. Laut des Gerichtssprechers entspricht das Strafmaß den Forderungen der Staatsanwaltschaft.