Hamburg. Der Mann ist vor dem Amtsgericht wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Was ihm vorgeworfen wird.
Versucher sexueller Missbrauch von Kinder – so lautet die Anklage gegen den Bergedorfer Florian L., der sich seit Dienstag wegen dieses Tatvorwurfs vor dem Amtsgericht Bergedorf an der Ernst-Mantius-Straße verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen vor, über die Online-Plattform „knuddels.de“ Kontakt zu zwei vermeintlich elf und zwölf Jahre alten Schwestern aufgenommen und Treffen vereinbart zu haben mit der Ankündigung, die Kinder schwängern und „viele Babys machen“ zu wollen.
Schwarzes T-Shirt, graue Jacke, kurze Haare, bleiches Gesicht: Recht unscheinbar saß der Arbeitslose auf der Anklagebank – und lächelte ab und an seiner Verlobten zu. Sie war dabei, als die Kriminalpolizei am 13. Mai seine laut Bericht „unaufgeräumte Zwei-Zimmer-Wohnung“ in Bergedorf durchsuchte und den Laptop mitnahm – dabei die Bitte hörte, nicht seine Bewerbungsunterlagen zu löschen. „Ängstlich und aufgeregt“ soll Florian L. gewesen sein, gezittert und geweint haben.
Amtsgericht Bergedorf: Mandant sei „geistig zurückgeblieben“
„Es ist eine völlige Zerstörung seines Lebens, der Vorwurf hat weite Kreise gezogen. Mein Mandant ist derart emotional belastet, dass er hier aktuell nicht in der Lage ist, sich zu äußern“, erklärte Pflichtverteidiger Christian Lange und betonte: „Mein Mandant glaubt, dass er nichts getan hat und nicht für den Chat im Gerät verantwortlich ist.“ Zudem sei er zu 60 Prozent behindert und „geistig retardiert“, ließ der Anwalt wissen. Er beantragte ein Selbstleseverfahren, damit Florian L. geschont wird, nicht detailliert die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hören muss.
Insgesamt 130.164 Bilder sichtete das Landeskriminalamt (LKA 542) , dazu 3671 Videos, um herauszufinden, ob eine pädophile Neigung erkennbar sei. Vorwiegend gab es „keine ermittlungsrelevanten Erkenntnisse“, mit Ausnahme zweier Videos, so der Richter: In dem einen sollen zwei Kinder Geschlechtsverkehr haben, das andere zeige ein Mädchen oder eine Jugendliche bei der Selbstbefriedigung.
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Wenige Tage, zwischen dem 27. Februar und 3. März 2021, soll laut Anklage der Kontakt zu den Kindern bestanden haben – bis die Umsetzung der angekündigten Taten scheiterte, weil er unwissentlich mit einer erwachsenen Frau kommunizierte, die den Kontakt beendete und Anzeige erstattete.
Prozess Bergedorf: Zeugin hat Termin vergessen
Genau diese Zeugin hätte Richter Simoneit am Dienstag gern befragt, aber Christina Y. erschien nicht, hatte den Termin wohl vergessen. So schickte der Jurist kurzerhand eine Polizeistreife nach Altona. Doch die Frau konnte nicht abgeholt werden, da sie sich um ein schwer krankes Kleinkind kümmern musste.
„Das ist wirklich ärgerlich, hier entstehen gigantische Kosten“, so der Richter, der die Zeugin nun am 12. Dezember erwartet. Bei der Fortsetzung der Verhandlung soll zudem ein Polizist als Zeuge befragt werden, zudem ein ehemaliger Vorgesetzter des Angeklagten sowie ein IT-Forensiker, um zu erläutern, warum das Handy nicht ausgewertet werden konnte. stri