Jan K. lernte das Mädchen im Chatraum der Internetplattform “Knuddels.de“ kennen - und nutzte die sexuelle Neugier des Kindes aus.
Buxtehude. Wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen ist gestern ein 28-jähriger Mann am Buxtehuder Amtsgericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er eine mindestens einjährige psychiatrische Behandlung absolvieren sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Badenser Jan K. wissentlich mit der minderjährigen aus dem Kreis Stade Geschlechtsverkehrs hatte. Dem Angeklagten kam zugute, dass der Sachverständige, der forensisch Psychiater Joachim Schramm, bei ihm eine verminderte Steuerungsfähigkeit diagnostizierte. Der Angeklagte ist aufgrund einer 1997 erlittenen lebensgefährlichen Gehirnblutung sowie eines schweren Autounfalls behindert und an den Rollstuhl gefesselt. Schramm verdeutlichte, dass der 28-jährige intellektuelle Defizite aufweise und daher naiv und unkritisch sei. Er räumte aber auch ein, dass die verminderte Steuerungsfähigkeit keine weitreichenden Folgen habe, dafür sei der Angeklagte in seinem Denken nicht ausreichend behindert.
Jan K. hatte im Juli 2008 das damals 13-jährige Mädchen im Chatraum der Internetplattform "Knuddels.de" kennengelernt. Jan K. hatte - nach eigener Aussage - Chaträume als Kennenlern-Forum genutzt, da ihn aufgrund seiner Behinderung "ja sonst keine will". Nach kurzer Zeit wurde die Diskussion dabei auf sexuelle Aspekte gelenkt. Die 13-Jährige sei damals, so der Angeklagte, nicht abgeneigt gewesen. Die sexuelle Neugier des Kindes nutzte der Angeklagte aus. In der Nähe eines Waldes kam es erstmals zum Geschlechtsverkehr. Bereits zu diesem Zeitpunkt, so die Vorsitzende Richterin Nora Sielbeck in der Urteilsbegründung, habe der damals 27-Jährige gewusst, dass er sich mit einem Kind einlasse.
Nachdem die Mutter des Mädchens Jan K. telefonisch ermahnt habe, ihre Tochter nicht erneut zu belästigen, hatte K. zugesagt, den Kontakt abzubrechen. Wenig später nahm er jedoch wieder Kontakt zu dem Mädchen auf. Das Mädchen besuchte ihn in Hamburg und schlief dort zum zweiten Mal mit ihm. Daraufhin erstattete die Mutter Strafanzeige.
Staatsanwältin Ulrike Englert-Dunken legte in ihrem Plädoyer dar, dass sich Jan K. über Bedenken, die hätten aufkommen müssen, rigoros hinweg gesetzt habe. Sein teilweise "pubertäres Gebaren", dass er vor Gericht an den Tag legte, wurde als Zeichen seiner geistigen Unreife gewertet. Dennoch: Der Angeklagte habe gewusst, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt war. Die Unreife des Kindes hätte die Zweifel des Angeklagten in jedem Falle bestärken müssen. "Sie war die Unterlegene, sowohl altersmäßig, als auch körperlich und vor allem, und das ist bitter, seelisch", so die Staatsanwältin.
Der Angeklagte zeigte sich, trotz seines teils unangemessenen Verhaltens vor Gericht, einsichtig und akzeptierte die Strafe. Es tue ihm leid, dass es passiert sei. Das Mädchen habe sich nichts habe zuschulden kommen lassen, der Fehler sei allein seiner gewesen.
Richterin Sielbeck ermahnte Jan K. dennoch. "Es handelt sich um ein Verbrechen und nicht um eine Kleinigkeit", verdeutlichte sie. Die Aufgabe des Gesetzes sei es, ein Kind davor zu schützen, dass seine sexuelle Neugier ausgenutzt wird. Deshalb sei der Angeklagte verurteilt worden. Die Richterin machte deutlich, dass das Strafmaß noch glimpflich sei. Ohne das Gutachten hätten dem Angeklagten vier Jahre Haft gedroht.