Hamburg. FDP und Linke fordern nur einen Wahlsonntag für beides. Das sei „bürgerfreundlich“. Steuerzahlerbund erklärt, wie das funktionieren könnte.
- Innerhalb von einer Woche sollen Bundestags- und Bürgerschaftswahl 2025 stattfinden
- FDP und Linke fordern einen gemeinsamen Wahltermin in Hamburg
- Der Bund der Steuerzahler möchte die „effizienteste und bürgerfreundlichste Lösung“
Für Hamburger Wähler ist es ein Novum: Stand der Dinge werden sie binnen acht Tagen gleich zweimal an die Wahlurnen gerufen. Wie seit Langem geplant zur Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 und nun mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Woche zuvor, zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Diese Terminkollision bereitet den Experten Kopfzerbrechen. Landeswahlleiter Oliver Rudolf spricht von einer großen Herausforderung. „Der Abstand von nur einer Woche zwischen beiden Wahlterminen ist ausgesprochen knapp und bedeutet, dass wir die Abläufe für die Bürgerschaftswahl zum Teil neu organisieren müssen. Die enge Taktung stellt auch für die Wählerinnen und Wähler eine besondere Schwierigkeit dar“, sagte er im Gespräch mit dem Abendblatt.
Bürgerschaftswahl: Bürgerschaftsbeschluss könnte den Hamburger Wahltermin 2025 vorverlegen
Nun gibt es in der Hamburger Politik und von Verbänden erste Forderungen, die Terminierung zu überdenken. Der 2. März als Hamburger Wahltermin ließe sich mittels Bürgerschaftsbeschluss revidieren. Das Parlament bestimmt nach Artikel 12 Absatz 1 der Verfassung auf Vorschlag des Senats den Wahltermin. Der Senat beabsichtigt aber, am beschlossenen Datum festzuhalten.
„Zwei Wahlaufrufe innerhalb von sieben Tagen! Ich glaube, viele Menschen in unserer Stadt stellen sich gerade die Frage, warum die Hamburg-Wahl nicht eine Woche vorgezogen und somit die Termine zusammengelegt werden“, sagt die FDP-Spitzenkandidatin Katarina Blume dem Abendblatt.
Sie fordert den Senat auf, diesen pragmatischen und damit bürgerfreundlichen Weg zu gehen. „Die Vorteile liegen auf der Hand: eine höhere Wahlbeteiligung für die Hamburg Wahl, organisatorische Erleichterungen und ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern.“ So hätten die Kosten für die Bürgerschaftswahl schon 2015 bei 8,5 Millionen Euro gelegen. „Der Senat sollte deshalb jetzt konstruktiv prüfen, ob eine Zusammenlegung der beiden Termine möglich ist.“
„Respektlosigkeit“: Linken-Chefin hält die Wahltermine für eine Zumutung
In eine ähnliche Kerbe schlägt die Hamburger Linkspartei, sie sprach von einer „Respektlosigkeit“. Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus hält zwei Wahlen innerhalb einer Woche für „eine Zumutung“ für Wähler, Landeswahlleitung und die vielen Ehrenamtlichen. „Selbst ein verträgliches Ende hat die Ampel nicht hinbekommen“, kritisiert sie. Die Politikerin lässt sich aber von den verkürzten Fristen nicht schrecken. Ihre Partei gehe zuversichtlich in den Doppelwahlkampf, sagte Boeddinghaus.
Sowohl für die Parteien und Wahlkämpfer, aber auch die Organisatoren ist der Mehraufwand beträchtlich: Während die Bürgerschaftswahl schon komplett vorbereitet ist, fängt die Vorbereitung für die Bundestagswahl nun bei null an. Schon jetzt ist klar, dass die Briefwahlfrist für die Neuwahl des Kanzlers verkürzt werden muss.
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Bürgerschaftswahl 2025 und Bundestagswahl: An zwei Sonntagen werden rund 15.000 Wahlhelfer benötigt
So werden für beide an aufeinanderfolgenden Sonntagen rund 15.000 Wahlhelfer benötigt, eine Zahl, die schon in den vergangenen Jahren nicht immer einfach zu rekrutieren war. Zudem müssen nach den derzeitigen Plänen an beiden Tagen mehr als 1000 Wahllokale geöffnet werden. Geprüft wird nun, ob diese an beiden Wahlsonntagen zur Verfügung stehen.
Bei der Bürgerschaftswahl 2020 konnten die Hamburger in 1283 Wahllokalen abstimmen. Die Wahllisten für die beiden Wahlen decken sich übrigens fast vollständig, mit einer Ausnahme: Zur Bürgerschaftswahl sind auch 16- und 17-Jährige aufgerufen, bei der Bundestagswahl liegt das Mindestalter weiter bei 18 Jahren.
Keine Vergleichsrechnung für die Kosten einer gemeinsamen Wahl
Landeswahlleiter Oliver Rudolf sagte am Dienstag im NDR: „Wahlorganisatorisch ist es in vielen Dingen einfacher, an einem Tag zu wählen.“ So müssten die Wahlhelfer, Wahlvorstände und Wahllokale nur einmal organisiert werden.
In der Innenbehörde hat man offenbar aber kein gesteigertes Interesse daran, diese Debatte zu führen. Eine Anfrage des Hamburger Abendblatts zu Zahlen, Daten und Fakten brachte keine neuen Erkenntnisse. So hieß es beispielsweise: „Hinsichtlich der Kosten ist seitens des Landeswahlleiters keine Auskunft möglich, da keine Vergleichsrechnungen vorliegen, die als Grundlage für eine Kalkulation für das theoretische Szenario einer gleichzeitigen Durchführung beider Wahlen herangezogen werden könnten.“
Bund der Steuerzahler: „Ein Wahltermin wäre die einzig sinnvolle Lösung“
„Wenn ich die Aussagen von Landeswahlleiter Oliver Rudolf korrekt interpretiere, gibt es für den Hamburger Senat keine überzeugende Alternative dazu, die beiden Wahlen an einem gemeinsamen Termin vorzunehmen“, sagt, Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg. Mummenhoff zählt einige Vorteile auf, die für einen gemeinsamen Wahltermin sprechen würden.
Somit könnten Wahlhelfer, Wahlvorstände und Wahllokale sowie die Verwaltung entlastet und Kosten gespart werden. „Gleichzeitig wäre es auch für die Hamburgerinnen und Hamburger praktischer, nur einmal den Weg ins Wahllokal antreten zu müssen.“ Der Vorsitzende richtet sich abschließend direkt an den Hamburger Senat: Dort sollten wahltaktische Überlegungen zurückgestellt werden. Zudem fordert Mummenhoff die „effizienteste und bürgerfreundlichste Lösung“ – einen gemeinsamen Wahltermin für Bundes- und Bürgerschaftswahl.