Hamburg. Die Bundestagswahl soll am 23. Februar und die Bürgerschaftswahl in Hamburg am 2. März stattfinden. Welche Herausforderungen das mit sich bringt.

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  • Für Briefwähler gilt es einiges zu bedenken

Landeswahlleiter Oliver Rudolf hatte am Wochenende im Abendblatt aus praktischen Gründen davor gewarnt, Bundestagswahl und Bürgerschaftswahl zeitlich eng zusammenzulegen. Zwei bis drei Wochen Abstand seien für eine reibungslose Wahlorganisation sinnvoll. Jetzt kommt es voraussichtlich anders, nachdem sich SPD, CDU/CSU und Grüne im Bundestag auf den 23. Februar als Wahltermin verständigt haben – nur eine Woche vor der Bürgerschaftswahl am 2. März. Rudolf spricht von einer „Herausforderung“, die er mit seinem Team nun meistern will.

„Der Abstand von nur einer Woche zwischen beiden Wahlterminen ist ausgesprochen knapp und bedeutet, dass wir die Abläufe für die Bürgerschaftswahl zum Teil neu organisieren müssen. Die enge Taktung stellt auch für die Wählerinnen und Wähler eine besondere Schwierigkeit dar“, sagte Rudolf im Gespräch mit dem Abendblatt.

Landeswahlleiter: „Eine Woche Abstand ist ausgesprochen knapp“

Dabei gehe es darum, die beiden Wahlgänge, die sich fristenmäßig nun zum Teil überschneiden werden, auch im Bewusstsein der Wählenden deutlich voneinander zu trennen. „Die Zeit für die Briefwahl wird sich bei beiden Wahlen ziemlich überschneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Dauer der Briefwahl bei der vorgezogenen Bundestagswahl deutlich kürzer sein wird als üblich“, sagte Rudolf. Statt sechs Wochen werde voraussichtlich nur zwei bis drei Wochen lang per Brief abgestimmt werden können.

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Der Landeswahlleiter hatte bereits am Wochenende darauf hingewiesen, dass es angesichts der verkürzten Briefwahlzeit besonders eng werden könnte, den außerhalb Deutschlands lebenden Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung rechtzeitig zuzustellen und deren Stimmen fristgerecht zu erhalten. Rund 4500 wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger leben im Ausland.

Bei der Bundestagswahl wird die Zeit für die Briefwahl deutlich kürzer sein als üblich

Es gilt als wahrscheinlich, dass das Bundesinnenministerium die gesetzlich vorgegebene Höchstfrist von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages und der Wahl per Verordnung verkürzt. Das ist rechtlich möglich und zuletzt bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 praktiziert worden, als die Frist auf 47 Tage verkürzt wurde.

Vom technischen Ablauf her wird die Nachprüfung der Bundestagswahl, die sich über zwei bis drei Wochen bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses hinziehen kann, auch in die Woche unmittelbar vor der Bürgerschaftswahl fallen, wenn die Vorbereitung dieses Wahlgangs unter anderem mit der letzten Woche der Briefwahlfrist auf Hochtouren läuft. Eine offene Frage ist derzeit, wie viele der Wahllokale an beiden Terminen zur Verfügung stehen werden. Für die öffentlichen Gebäude wie Schulen und Bezirksämter wird das kein Problem darstellen, anders als möglicherweise bei privaten Räumlichkeiten.

Hamburg wird für beide Wahlgänge deutlich mehr als 15.000 Wahlhelfende benötigen

Der Bedarf an Wahlhelfenden wird sich voraussichtlich deutlich erhöhen. Für die Bürgerschaftswahl werden rund 15.000 Frauen und Männer benötigt. „Es ist zwar wünschenswert, wenn Wahlvorstände und Wahlhelfende an beiden Wahltagen im Einsatz wären, aber nicht unbedingt zu erwarten, dass sie so viel Zeit haben“, sagte Rudolf. Ein sehr praktisches und auf den ersten Blick überraschendes Problem ist die Frage, wo die Wahlurnen zwischen den beiden Wahlgängen sicher untergebracht werden können. Aus Sicht von Rudolf ist es zu aufwendig, die Kästen aus den Wahllokalen abzuholen, um sie wenige Tage später wieder dorthin zu liefern.

Zunächst hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Bruch der Ampel-Koalition angekündigt, am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag in der Absicht zu stellen, sie zu verlieren, um damit den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen freizumachen. Das hätte unter Wahrung der gesetzlich vorgegebenen Fristen einen Wahltermin Ende März bedeutet. Nach massiver Kritik vonseiten der Opposition, vor allem von CDU/CSU, lenkte Scholz ein und zeigte Kompromissbereitschaft.

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Die Einigung zwischen den Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen sieht nun vor, dass Scholz am 11. Dezember die Vertrauensfrage stellt und der Bundestag am 16. Dezember darüber abstimmt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dann 21 Tage Zeit, der Auflösung des Bundestages zu erklären und Neuwahlen auszurufen. Sollte Steinmeier die Frist ausnutzen wollen, würde die Wahl rechnerisch spätestens 60 Tage später, also am 2. März, stattfinden müssen.