Hamburg. Der Bürokomplex auf St. Pauli kann gebaut werden. Das Oberlandesgericht revidierte ein Urteil des Landgerichts Hamburg.
Nach dem ersten Verhandlungstermin am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Ende August war Kathrin Guthmann noch guter Dinge. Doch am Freitag verließ die Gastronomin, mit einem Sari bekleidet, das Gebäude geknickt und tief enttäuscht: Gerade hatte das Gericht verkündet, dass sie ihr indisches Restaurant „Maharaja“ neben der Rindermarkthalle nun doch räumen muss.
Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil: Der Weg für das umstrittene Paulihaus ist frei, der sechsgeschossige Bürokomplex kann auf dem Grundstück gebaut werden.
Das Urteil ist – theoretisch - sofort vollstreckbar. Guthmann kann jedoch noch Beschwerde einlegen, weil das OLG keine Revision zugelassen hatte. Sie hatte das Restaurant erst 2016 am Standort Neuer Kamp/Neuer Pferdemarkt eröffnet und nach eigenen Angaben rund 500.000 Euro investiert.
OLG: „Maharaja“-Betreiberin wusste von Paulihaus-Plänen
Im Dezember 2018 hatte die Stadt (bzw. die Sprinkenhof AG) jedoch von einer Sonderkündigungsklausel im Mietvertrag Gebrauch gemacht. Das „Maharaja“ sollte dem Paulihaus weichen, Guthmann bis Mitte 2019 den Flachbau räumen. Dagegen zog sie vor das Landgericht und bekam dort im Februar 2020 recht. Die Klausel sei zu unkonkret formuliert und benachteilige sie in unangemessener Weise, so das erstinstanzliche Urteil.
Doch in der Berufung siegte jetzt die Stadt. Die Vorsitzende Richterin des Senats sagte bei der Urteilsverkündung, es sei vor Beginn des Mietverhältnisses klar gewesen, dass das Grundstück „planungsbefangen“ gewesen sei, dass die Stadt an dieser Stelle also „etwas vorhatte“. In diesem Zusammenhang sei auch die Klausel hinreichend konkret. Viel genauer habe es man nicht machen können, so das OLG.
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Keine Rolle für den Ausgang des Rechtsstreits habe das jetzt umsetzbare Bauvorhaben Paulihaus gespielt. Ob dessen Planung wünschenswert sei, darüber habe das Gericht nicht zu befinden gehabt.