Hamburg. Kathrin Guthmann erkennt die Räumungsklage der Stadt nicht an und wehrt sich weiter juristisch gegen die “Paulihaus“-Pläne.
Kathrin Guthmann läuft im grün-goldenen Sari die Treppen hinunter, vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) empfangen sie Unterstützer der Initiative „St. Pauli Code jetzt!“ mit Applaus, Spruchbändern und jeder Menge Zuspruch. Eine fast zweistündige Sitzung im Plenarsaal liegt hinter ihr. Dass das Gericht nicht erkennen ließ, ob es sich ihrer oder der rechtlichen Position der Stadt anschließen wird, hält Guthmann für eine „gute Nachricht“.
Guthmann versteht zwar wenig von Rechtskunst, dafür umso mehr von Gastronomie. Seit fast zwei Jahren kämpft sie darum, so lange als Mieterin eines Flachbaus neben der Rindermarkthalle ihr indisches Restaurant Maharaja führen zu dürfen, wie es der ursprüngliche Mietvertrag mit der städtischen Sprinkenhof GmbH vorsieht, nämlich bis zum 31. Dezember 2021.
Die Stadt wollte das Maharaja schon 2019 schließen lassen
Die Stadt hätte sie aber am liebsten schon im Juni 2019 vor die Tür gesetzt. Denn der Flachbau an der Ecke Neuer Kamp/Neuer Pferdemarkt soll einem von vier Investoren getragenen Bürokomplex weichen, dem Paulihaus. Eigentlich sollten die Baufahrzeuge schon Anfang 2020 anrücken. Doch Guthmann wehrte sich gegen eine vorzeitige Kündigung. Bisher mit Erfolg.
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Stein des Anstoßes ist eine Sonderkündigungsklausel mit Sechs-Monats-Frist, von der Sprinkenhof im Dezember 2018 Gebrauch gemacht hatte. Die besagt, dass die Stadt die Fläche von Sprinkenhof zurückfordern darf, wenn das Grundstück, auf dem ihr Restaurant steht, einer „anderen Nutzung zugeführt oder veräußert werden soll“. Guthmann spielte da nicht mit – Sprinkenhof klagte auf Räumung. Im Februar 2020 wies das Landgericht die Klage ab, da die Klausel zu unkonkret formuliert sei. Die Stadt legte daraufhin Berufung beim OLG ein.
Entscheidung zum Paulihaus wird im September erwartet
Wie die Vorsitzende Richterin am Mittwoch sagte, habe das Gericht auch nach eingehender Vorberatung zu keiner eindeutigen Position gefunden. Zumal es bei der Klausel entscheidend auf deren Auslegung ankomme. Wie sei der Passus „einer anderen Nutzung zugeführt werden soll“ zu verstehen? Sind damit alle Schritte und Planungen der Stadt in Hinblick auf ein Bauvorhaben gemeint oder geht es da konkret um das definitive Ende der Planungen, bei der nur noch die Kündigung der Mieterin einer Umnutzung des Grundstücks im Wege ist?
Dahinter steht vor allem die Frage, ob und wie intransparent die Klausel für die Mieterin ist. Am 25. September will das OLG eine Entscheidung verkünden.
Restaurant-Chefin hat Förderung für das Maharaja beantragt
Während Sven Lausen, Guthmanns Anwalt, auf die Intransparenz der Sonderklausel und die Unwirksamkeit der vorzeitigen Kündigung pocht, sehen es die Vertreter der Stadt andersherum. Bevor Guthmann den Vertrag 2016 vom Vormieter übernommen habe, habe sie gewusst, dass das Objekt „planungsbetroffen“ sei. Der Passus hätte zwar „sprachlich etwas anders formuliert werden können“. Doch habe man diesen eben auch sehr allgemein halten müssen.
Das Grundstück soll per Erbbaurecht auf 60 Jahre und für 6,5 Millionen Euro an die Investorengemeinschaft vergeben werden. Guthmann hatte das alte Maharaja an der Detlev-Bremer-Straße 2016 aufgeben müssen und nach eigenen Angaben 500.000 Euro in das neue Maharaja gesteckt. Dass es für diesen Standort ein konkretes Neubauvorhaben gebe, habe sie damals nicht gewusst. Für das Maharaja habe sie jetzt Wirtschaftsförderung beantragt, sie wolle bleiben. Das Paulihaus, meint sie, fände auch an der Hamburger Messe einen schönen Platz.