Hamburg. Dies teilt ihr Anwalt mit, der darin einen Erfolg sieht. Ihre Kinder sind zurück beim Vater. Wie es in diesem Fall nun weitergeht.

Der Fall schlug hohe Wellen: Eine Reihe von Männern hatte in der Silvesternacht zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark nach Deutschland geholt. Sie waren wenige Tage bei der Mutter in Hamburg und wurden dann nach einer Gerichtsentscheidung zurück zum Vater nach Dänemark gebracht.

Jetzt haben die dänischen Strafverfolgungsbehörden den zwischenzeitlich erlassenen Europäischen Haftbefehl gegen Christina Block nach den Worten ihres Verteidigers Otmar Kury aufgehoben. Dies beruhe auch auf der Intervention der dänischen und deutschen Verteidigung, so Anwalt Kury.

Christina Block: Europäischer Haftbefehl gegen Steakhouse-Unternehmerin aufgehoben

Der Sorgerechtsstreit schwelt seit Langem und war zuletzt komplett eskaliert. Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die heute 13-jährige Klara und den zehnjährigen Theodor im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht zurück nach Deutschland geschickt, obwohl die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte.

Nachdem die Kinder in der Silvesternacht nach Deutschland gebracht worden waren, ermittelten auch die Hamburger Strafverfolgungsbehörden. Die dänischen Behörden erließen einen Europäischen Haftbefehl gegen Christina Block, der von der Hamburgischen Staatsanwaltschaft in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt wurde.

Sorgerechtsstreit: Haftbefehl gegen Christina Block nicht vollstreckt

Die Verteidigung von Frau Block, Tochter des Steakhaus-Königs Eugen Block, wertet die Aufhebung nun als Erfolg. Obwohl in etwa 99 Prozent aller Fälle Europäische Haftbefehle in Deutschland vollstreckt würden, habe die Staatsanwaltschaft Hamburg dies in diesem Fall „aus eindeutigen, klaren Rechtsgründen“ unterlassen. Man habe zu keinem Zeitpunkt Haftgründe als gegeben angesehen.

In einem anderen Aspekt hatte die Block-Seite kürzlich eine Niederlage hinnehmen müssen: Im Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann sind deutsche Gerichte nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht mehr zuständig. Es fehle den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht. (12 UF 139/23)

Fall Block: Über Weiteres entscheiden dänische Gerichte

Grundlage für die Regelung der elterlichen Sorge ist nach Gerichtsangaben das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Zuständig für sorgerechtliche Entscheidungen, die über Eilanordnungen hinausgehen, sind danach die Behörden des Landes, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dieser habe sich in Deutschland befunden, als die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark entgegen der Absprache nicht zurückgebracht wurden.

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Inzwischen sei der Aufenthaltsort der Kinder aber Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.