Hamburg. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine Entscheidung getroffen. Was die Hintergründe des Sorgerechtsstreits sind.

Den deutschen Gerichten fehlt im Sorgerechtsstreit um die Kinder von Steakhouse-Erbin Christina Block und Stephan Hensel die internationale Zuständigkeit. Das teilte der Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) am Dienstag mit. Begründet wird das damit, dass sich der Lebensmittelpunkt der beiden Kinder inzwischen in Dänemark befinde.

Somit ist es nicht mehr die Aufgabe von Hamburger Gerichten, über das Sorgerecht für die 13 und zehn Jahre alten Kinder zu entscheiden. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Hamburger Familiengericht diesen Beschluss gefällt. Block hatte dagegen Beschwerde eingereicht. Nun bestätigte auch das OLG die Entscheidung der ersten Instanz.

Streit um Kinder: OLG weist Beschwerde von Christina Block ab

Hintergrund des Verfahrens ist ein seit 2021 laufender Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Ehemann Hensel. Konkret geht es dabei um zwei der vier gemeinsamen Kinder: um die 13 Jahre alte Tochter sowie den zehnjährigen Sohn. Zuletzt lebten die beiden bei ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark. Seinen bisherigen Höhepunkt erreichte der Konflikt Neujahr 2024.

Im dänischen Örtchen Gråsten, nahe der Grenze zu Deutschland, tauchten in der Silvesternacht mehrere Männer auf, überfielen den Vater und zerrten die beiden Kinder in Autos. Das steht in einem dänischen Polizeibericht. Später war klar: Das Mädchen und der Junge befinden sich bei der Mutter in Hamburg.

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Unter anderem gegen Christina Block, Tochter des Steakhaus-Königs Eugen Block, wird derzeit wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger ermittelt. Auch weitere Straftaten stehen im Raum. Die beiden Kinder wurden wenige Tage nach dem Vorfall auf einer Polizeidienststelle an den Vater übergeben. Unter Polizeischutz wurden das Mädchen und der Junge an die dänische Grenze gebracht. Sie sollen sich in der Zwischenzeit wieder in Dänemark befinden.