Hamburg. Warburg-Gesellschafter Christian Olearius setzt sich gegen Hamburger Links-Fraktion durch. Der droht nun eine hohe Geldstrafe.
In Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank darf die Fraktion der Linkspartei in der Bürgerschaft Aussagen zu einem möglichen weiteren Treffen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und dem Gesellschafter der Bank, Christian Olearius, nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Hamburg im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden. Andernfalls droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder gar Ordnungshaft.
In dem Streit ging es um eine Pressemitteilung der Fraktion vom 22. Dezember, in der diese über ein mögliches weiteres Treffen zwischen dem damaligen Bürgermeister Scholz mit Olearius, und zwar in dessen Privathaus, orakelte. Als Zeugin wurde dessen Putzkraft genannt, die den Politiker erkannt haben wolle.
Anwalt des Bankers: Es soll kein Treffen zwischen Scholz und Olearius gegeben haben
Die Linke hatte dabei den Bericht eines Online-Mediums aufgegriffen, dies aber nicht kenntlich gemacht. Die Pressemitteilung sei so zu verstehen, dass die Fraktionen „einen eigenen Verdacht äußert“, so das Gericht, das zugleich moniert: „Die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung liegen nicht vor.“ So sei Olearius keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden und es fehle „an der gebotenen Ausgewogenheit der Berichterstattung“.
Auf Abendblatt-Anfrage hatte Olearius’ Anwalt Michael Nesselhauf klargestellt: „Es hat weder ein privates noch ein dienstliches Treffen zwischen Scholz und Olearius in dessen Privathaus gegeben – nie.“ Scholz hat mehrfach eingeräumt, sich als Bürgermeister 2016 und 2017 drei Mal mit Olearius getroffen zu haben. Er habe aber keinerlei Einfluss auf den Steuerfall Warburg genommen.
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Linke will sich mit der Gerichtsentscheidung nicht zufriedengeben
Ralf Dorschel, Sprecher der Links-Fraktion in der Bürgerschaft, sagte: „Die Entscheidung des Gerichts wird aus unserer Sicht der Arbeit der gewählten Abgeordneten nicht gerecht. Wir bleiben bei unserer Meinung und werden Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.“