Hamburg. Die 16-Jährige nahm die Droge auf einer Party. Im Prozess äußert sich erstmals der Überbringer der Pillen – und verteidigt sich.

Mehr als eine halbe Stunde kämpften die Notärzte um Celinas Leben. Vergebens. Die 16-Jährige war trotz größter Bemühungen nicht zu retten. Die Jugendliche hatte Ecstasy konsumiert, jene Tabletten, die von manchen gern als Partydroge bezeichnet werden – mit der Assoziation, dass man damit besonders viel Spaß haben könne. Doch Celina ging es nicht gut, im Gegenteil. Es ging ihr immer schlechter. Am Ende kostete Ecstasy sie das Leben.

Ecstasy-Tod: Celina starb an Hyperthermie

Nun, mehr als zwei Jahre nach diesen dramatischen Ereignissen aus der Nacht auf den 13. September 2020 sitzen Angehörige von Celina in einem Verhandlungssaal des Amtsgerichts Harburg und hoffen auf Antworten, was sich genau in jenen Stunden zugetragen hat, die zum Tod der 16-Jährigen führten. „Es gibt keine Worte für unseren Schmerz“, hatte die Mutter knapp drei Monate nach dem furchtbaren Schicksalsschlag gesagt. „Wir denken immerzu an sie.“

An diesem ersten Verhandlungstag darf Yvonne M. selbst nicht zuhören. Sie ist für einen der Folgetermine als Zeugin geladen. Doch Celinas Stiefvater ist da, Geschwister, Freunde.

Yvonne M. und ihr Lebensgefährte verloren ihre 16-jährige Tochter Celina durch die Partydroge Ecstasy.
Yvonne M. und ihr Lebensgefährte verloren ihre 16-jährige Tochter Celina durch die Partydroge Ecstasy. © HA | Andreas Laible

Ihre Blicke ruhen nun auf jenem jungen Mann, der sich wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten muss. Laut Anklage hat Jamil L. an Celina sowie eine weitere Jugendliche auf einer Party in einer Wohnung in Winterhude unentgeltlich je eine Ecstasy-Tablette überreicht.

Daraufhin hätten die beiden jungen Frauen diese Drogen konsumiert. Etwa eine Stunde später habe Celina eine weitere Ecstasy-Tablette haben wollen und diese von Jamil L. auch bekommen, so die Anklage weiter. Kurz darauf verstarb die 16-Jährige an Hyperthermie, also Überwärmung.

16-Jähriger Ecstasy gegeben: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Der Angeklagte Jamil L., ein schmaler junger Mann, räumt die Vorwürfe grundsätzlich ein. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung heißt es, dass der heute 22-Jährige den beiden Jugendlichen auf deren Wunsch je eine Tablette gegeben habe.

Nach dem Konsum der ersten Tablette habe sich Celina erneut an ihn gewandt mit der Bitte um eine weitere, weil die erste Tablette keine Wirkung entfaltet habe. Er habe ihr gesagt, sie solle warten, weil sich eine Wirkung erst später einstelle, so die Schilderung.

Celina habe aber „von ihrem Begehren nicht abgelassen“ und habe Jamil L. überredet, ihr doch eine zweite Tablette zu geben. Zu diesem Zeitpunkt sei der damals 20-Jährige schon ziemlich alkoholisiert gewesen. Celina sei für den Angeklagten „eine ihm sehr nahe stehende Freundin“, lässt Jamil L. weiter erzählen. „Dass sie nicht mehr lebt, ist ihm unbegreiflich.“

Celina habe sich "plötzlich auf dem Boden gewälzt"

Aus einigen Dokumenten, die die Vorsitzende verliest, geht hervor, dass die 106 Kilogramm schwere Celina sich laut Zeugen nach dem Konsum der beiden Tabletten „plötzlich auf dem Boden gewälzt“ habe und „heiß geworden“ sei. Andere Partygäste hätten sie dann zunächst im Badezimmer eingesperrt, um sie zur Ruhe zu bringen.

Schließlich sei der Jugendlichen etwas Brot angeboten worden, das sie aber nicht angenommen habe. Dann sei Celina kollabiert. Ihre Freunde hätten noch versucht, sie zu duschen, damit sie zu sich komme. Schließlich alarmierten sie den Notarzt.

Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Toten wurde eine Körpertemperatur gemessen, die sich auf mehr als 42 Grad zum Zeitpunkt des Ablebens zurückrechnen ließ. Ecstasy könne zu Ausfallerscheinungen führen, heißt es in einem Gutachten. Hunger- und Durstgefühl ließen nach, die Herzfrequenz steige an. Es könne zu Muskelkrämpfen, starkem Schwitzen, Überwärmung und Herz-Rhythmus-Störungen kommen. Celina sei in jedem Fall in einem Ausnahmezustand gewesen.

Ob dieser aber für feiernde Jugendliche als kritisch oder gar lebensbedrohlich erkannt werde, sei fraglich. Jedenfalls werde die Wirkung von Partydrogen „oft unterschätzt“, heißt es in dem Gutachten.