Hamburg. Der BUND nutzt die Diskussion um das gestrandete Mailänder Orchester, um Werbung für mehr und besseren Lärmschutz zu machen.
Schon seit den 1970er-Jahren gilt am Flughafen Hamburg ein Nachtflugverbot: Wer nach 23 Uhr oder vor 6 Uhr in Fuhlsbüttel starten oder landen will, braucht dafür eine von der Umweltbehörde ausgestellte Ausnahmegenehmigung.
Die kam unlängst in die Schlagzeilen – aber nicht, weil gegen sie verstoßen wurde. Sondern weil das Mailänder Orchester Filarmonica della Scala mit seinem Chefdirigenten Riccardo Chailly nach seinem Konzert in der Elbphilharmonie in Hamburg gestrandet war. Die Ausnahmegenehmigung, mit der der Charterflug um 23.02 Uhr hätte starten dürfen, wurde abgelehnt.
Flughafen Hamburg: BUND fordert längeres Nachtflugverbot
Die aktuelle Diskussion um das Nachtflugverbot nutzt nun auch der BUND Hamburg für sich: Die Umweltschützer werben im Kielwasser des PR-Debakels um das renommierte Orchester nicht nur für eine noch konsequentere Durchsetzung des Verbots. Sie wollen es zudem um eine Stunde verlängern.
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Martin Mosel moniert, es werde nur "zwei Tage später ein Start zur gleichen Zeit genehmigt und es werden Landungen weit nach 24 Uhr erlaubt". Der stellvertretende Landesvorsitzende des BUND sieht die Nachtruhe der Anwohner "immer mehr der Zufälligkeit oder den jeweiligen Launen der zuständigen Behördenmitarbeiter*innen" ausgesetzt.
Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie sei die Zahl der Nachtflüge stetig angestiegen. Tatsächlich hatte die Umweltbehörde im Jahr 2018 einen unschönen Rekord von 1174 Starts und Landungen zwischen 23 und 0 Uhr verzeichnet – 2019 jedoch war die Zahl drastisch auf nur noch 678 verspätete Maschinen zurückgegangen.
BUND zu späten Starts und Landungen: "Ausnahme muss Ausnahme bleiben"
Mosel unterstellt dem Flughafen mindestens indirekt, das System bewusst auszureizen und spricht von einem "systemischen Anschein", den die wieder steigende Zahl verspäteter Starts und Landungen mache: "Ausnahme muss Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel werden. Ich erwarte von einer Fluglärmschutzbeauftragten, dem bereits in ihrem Titel verankerten Schutzauftrag gerecht zu werden und gegenüber der Hamburger Flughafenlobby deutlich unbequemer aufzutreten."
Gleichzeitig erneuert der BUND seine Forderung nach einer Verlängerung des Nachtflugverbots auf einen Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr – analog zur gesetzlichen Nachtruhe.