Hamburg. Die 110 Musiker des Orchesters strandeten in Hamburg, weil ihr Flieger zwei Minuten zu spät dran war. Nun läuft die Aufarbeitung.
Die 110 Musiker des Opernorchesters „Filarmonica della Scala“ saßen schon im Flugzeug, um nach ihrem Auftritt in der Elbphilharmonie die Heimreise nach Mailand anzutreten, als dem Piloten die Starterlaubnis verwehrt wurde – es war 23.02 Uhr und ab 23 Uhr gilt am Hamburger Flughafen das Nachtflugverbot. Allerdings kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Eine solche Genehmigung kann bei der Behörde für Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft beantragt werden. „Dazu gibt es eine Rufbereitschaft unserer Behörde, die formal bis 21.30 Uhr angerufen werden kann, im Notfall auch später“, so Renate Pinzke, Sprecherin der Behörde. In diesem Fall habe die Fluggesellschaft einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt – dieser wurde jedoch abgelehnt.
Flughafen Hamburg: Ausnahmegenehmigung abgelehnt
Eine Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wenn dadurch erhebliche Störungen des Luftverkehrs vermieden werden können. Auch das besondere öffentliche Interesse daran, dass ein Flug durchgeführt wird, gilt als Grund. Damit hätte es für den Flug am 18. Mai, der am Boden bleiben musste, weil das Nachtflugverbot zwei Minuten vor der dem geplanten Start eintrat, möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung geben können.
Verbunden ist eine Ausnahmegenehmigung allerdings mit Kosten. Wird sie erteilt und genutzt, werden 1500 Euro fällig. Bleibt sie ungenutzt, müssen immerhin noch 750 Euro gezahlt werden. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, aber abgelehnt – wie in diesem Fall –, beträgt die Gebühr 375 Euro.
Mailänder Orchester strandete in Hamburg
Wie das Abendblatt exklusiv berichtet hat, sorgte der geplatzte Flug für beträchtlichen Ärger. Nach der Vorstellung in der Elbphilharmonie hatte das Orchester am 18. Mai spätabends mit einer Chartermaschine zurück nach Mailand fliegen sollen, um rechtzeitig zur Probe am Nachmittag des Folgetages sowie zur anschließenden Abendvorstellung in der Oper wieder zu Hause zu sein. Stattdessen strandeten sie in Hamburg und mussten hier die Nacht verbringen.
Burkhard Glashoff, Geschäftsführer der Konzertdirektion Dr. Rudolf Goette, macht in einem Brandbrief an Flughafenchef Michael Eggenschwiler die schleppende Abfertigung in der Sicherheitskontrolle dafür verantwortlich. Nach seiner Darstellung waren die Musiker zwischen 21.15 Uhr und 21.25 Uhr am Flughafen, gut die Hälfte von ihnen mussten aber noch Gepäck aufgeben.
„Die Sicherheitskontrolle am Hamburger Flughafen verlief dann allerdings derart langsam und mit außergewöhnlichen Kontrollmaßnahmen“, schreibt Glashoff in seinem Brief an Eggenschwiler. Jedes Gepäckstück und jeder Instrumentenkasten sei einzeln geöffnet worden. Das habe das Orchester mit „jahrzehntelanger Tourneeerfahrung noch in keiner Kontrolle erlebt“. Die Folge sei gewesen, dass es 1,5 Stunden dauerte, bis das Orchester vollständig durch die Kontrolle gelangt war. Der Bitte, die Kontrollen schneller durchzuführen, sei das Sicherheitspersonal nicht nachgekommen.
Orchester gestrandet: Bundespolizei vs. Flughafen
Die Darstellung der Bundespolizei, die für die Sicherheitskontrollen zuständig ist und dafür Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens einsetzt, ist im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf eine andere. Die fraglichen Personen seien ab 21.35 bis 22 Uhr am Check-in erschienen, die Letzten hätten die Bordkartenkontrolle am Eingang zur Luftsicherheitskontrolle um 22.30 Uhr passiert. Die Zeiten werden per Video gesichert.
Fest steht, dass die Musiker bereits im Flugzeug saßen, aber dann wieder aussteigen mussten, als es um 23.02 Uhr keine Startfreigabe gab. Sie verbrachten eine weitere Nacht in Hamburg. „Die großen Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle am Hamburger Flughafen haben an diesem Abend zu nicht kalkulierten Kosten in Höhe von etwa 20.000 Euro für Unterkunft und Transportmittel aufseiten des Orchesters sowie zu einem schwer zu beziffernden Image-Schaden geführt“, schreibt Glashoff.