Hamburg. Sperrstunde und Masken – Hamburg verkündet neue Corona-Maßnahmen. Inzidenz liegt bei 42,2. Beherbergungsverbot bleibt.
Mit den neuen Corona-Zahlen steigt der Inzidenzwert in Hamburg am Freitag auf 42,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen – die Gesundheitsbehörde . Der Senat reagiert und beschließt eine Verschärfung der Corona-Regeln in der Hansestadt, die ab Sonnabend gelten soll. Dazu gehören eine Sperrstunde in der Gastronomie und eine Maskenpflicht im Unterricht der Oberstufen. Derweil beginnt das UKE mit seiner klinischen Studie zur Erprobung eines Impfstoffs zum Schutz gegen das Coronavirus.
Corona-News für Hamburg und Norddeutschland am Freitag, 16. Oktober:
- Eilantrag gegen Beherbergungsverbot auch in zweiter Instanz erfolglos
- Undemokratisch – Linksfraktion kritisiert Einführung der Sperrstunde
- Hamburg verschärft Corona-Regeln – Appell von Tschentscher
- Grote: Setzen die Sperrstunde konsequent durch
- Gesundheitsbehörde korrigiert Zahl der Neuinfektionen
- Dehoga-Präsident kritisiert neue Sperrstunde scharf
- Hamburg erhöht Corona-Hilfe für Start-ups
- Hamburg hält an Beherbergungsverbot für Touristen fest
- UKE injiziert ersten Probanden Corona-Impfstoff in Hamburg
- 55 neue Corona-Fälle in Schleswig-Holstein
- Schüler wollen selbst über Maskenpflicht abstimmen
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Eilantrag gegen Beherbergungsverbot auch in zweiter Instanz erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Beherbergungsverbot nach der Corona-Verordnung bestätigt. Der Eilantrag eines Eherpaars aus Nordrhein-Westfalen mit dem sie einen Urlaub in Hamburg erreichen wollten, wurde zuvor bereits vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Die aktuellen Entwicklungen zur Covid-19-Pandemie im Norden lesen Sie in unserem täglichen Corona-Newsblog.
"Auch nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg sei die Frage der Verfassungsmäßigkeit des in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung geregelten Beherbergungsverbots offen", teilte der Senat am Abend mit. "Das Verwaltungsgericht habe zu Recht dem Interesse an der öffentlichen Gesundheit und dem Infektionsschutz und damit dem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen gegenüber den privaten Interessen der Antragsteller den Vorzug gegeben."
Undemokratisch – Linksfraktion kritisiert Einführung der Sperrstunde
Kritik an der Einführung einer Sperrstunde ab 23 Uhr für Hamburgs Gastronomie ab dem 17. Oktober kommt auch aus der Politik. Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft bemängelt, dass unter den Folgen dieser Maßnahme vor allem die Schwächsten leiden: Geringverdiener und Aushilfskräfte. „Gerade erst konnten die Beschäftigten in der Gastronomie etwas Luft holen – nun wird vielen erneut die Lebensgrundlage entzogen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, in welche Not diese Menschen nun geraten", so Cansu Özdemir, Ko-Vorsitzende der Fraktion Die Linke.
Diese fordert den Senat auf, ein Hilfsprogramm für Betroffene dieser neuen Sperrstunde aufzulegen sowie Soforthilfen für die Gastronomiebetriebe. Der Senat treffe weiterhin Entscheidungen, ohne die Stadtgesellschaft einzubeziehen. Selbst die Bürgerschaft werde erneut umgangen. "Mittlerweile ist dieses Vorgehen nicht nur unnötig – es ist auch absolut undemokratisch“, so Özdemir. Die Linksfraktion fordert eine Corona-Kommission zur Eindämmung der Pandemie mit Vertretern des Senates, von Regierungs- und Oppositionsfraktionen, aber auch aus Wissenschaft, Gewerkschaften Arbeitgebern und aus Organisationen von Migranten
Hamburg verschärft Corona-Regeln – Appell von Tschentscher
Der Senat reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen in Hamburg und verschärft die Regeln drastisch. Man könne nicht von einer entspannten Situation sprechen, sagte Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) mit Blick auf die Neuinfektionen und den Inzidenzwert von 42,2. Man müsse auch bei der Zahl der Infizierten, die auf eine Behandlung im Krankenhaus angewiesen sind, mit einer dynamischen Entwicklung rechnen. Ein schwerer Verlauf folge häufig nicht unmittelbar auf den Zeitpunkt der Ansteckung, sondern zeitlich versetzt.
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) richtete sich in einem Appell direkt an die Hamburger: "Wir sind in einer kritischen Phase der Pandemie und wir müssen im Interesse aller unbedingt verhindern, was um uns herum in Europa schon eingetreten ist", sagte Tschentscher und nannte den in Frankreich ausgerufenen Gesundheitsnotstand und die abgeriegelte spanische Hauptstadt Madrid als Beispiele. "Wir müssen in Deutschland diese schlimme Entwicklung unbedingt verhindern."
Das liege im Interesse der Kinder in den Kitas und Schulen, der Eltern, aber auch der älteren Generation, die schwer erkranken kann. "Daher ist es wichtig – auch für die Wirtschaft, die einen zweiten Lockdown nicht verkraften würde –, dass wir jetzt sehr konsequent sind. Es kommt jetzt auf alle an", mahnte Tschentscher. Wenn die Dynamik bei den Infektionszahlen derart fortschreite, müsse es in Hamburg wieder Einschränkungen wie im Frühjahr geben.
Die Verschärfung der Corona-Regeln in Stichpunkten:
- Private Feierlichkeiten: Feierlichkeiten im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis außerhalb des eigenen Wohnraums sind nur noch mit bis zu 25 Personen zulässig. Private Feierlichkeiten im eigenen Wohnraum sind mit höchstens 15 Personen erlaubt. Zusätzlich wird empfohlen, die körperlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.
- Sperrstunde in der Gastronomie und Alkoholverkaufsverbot: Der Betrieb von Gaststätten ist ab Sonnabend, den 17.Oktober 2020, für den Publikumsverkehr von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt. In diesem Zeitraum gilt zugleich ein allgemeines Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken. Die Polizei kann den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke an bestimmten Orten zu weiteren Zeiten untersagen, wenn es an diesen Orten oder in ihrer unmittelbaren Umgebung aufgrund von gemeinschaftlichem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu Verstößen gegen diese Verordnung kommt.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien nur noch mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Erfolgt während der Veranstaltung oder in den Pausen ein Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Für Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen muss bereits ab 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein detailliertes Schutzkonzept erstellt werden, das die Anordnung der festen Sitzplätze, den Zugang und Abgang des Publikums, die Belüftung, die sanitären Einrichtungen sowie die allgemeinen hygienischen Vorkehrungen darlegt.
- Maskenpflicht in der Oberstufe und den Berufsschulen: Neben der Änderung der Eindämmungsverordnung soll entsprechend einer Empfehlung des Bundesumweltamts nach den Herbstferien an allen Schulen alle 20 Minuten für wenige Minuten eine Stoß- und Querlüftung erfolgen, um die verbrauchte Raumluft auszutauschen. Darüber hinaus wird nach den Herbstferien bis auf weiteres in den Berufsbildenden Schulen sowie in den Oberstufen der allgemeinbindenden Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Unterricht erweitert.
Die aktualisierte Eindämmungsverordnung soll bald online unter hamburg.de/verordnung/ zur Verfügung stehen.
Grote: Setzen die Sperrstunde konsequent durch
Innensenator Andy Grote (SPD) betonte, dass die Polizei die Einhaltung der Corona-Regeln in der Gastronomie mit "großer Konsequenz" überprüft habe. 20 Betriebe seien infolge massiver Verstöße unmittelbar geschlossen worden. In mehr als 500 Betrieben hätten die Kontrollteams zumindest Mängel festgestellt. Im Hinblick auf die Sperrstunde und das damit verbundene Verkaufsverbot von Alkohol sagte Grote, dass Mitarbeiter der Bezirksämter diese mit Unterstützung der Polizei intensiv kontrollieren werden.
"Die Sperrstunde ist ein Begriff, der im St.-Paulianer oder Hamburger Wortschatz normalerweise nicht vorkommt", sagte Grote. Daher werde man in den ersten Tagen nicht gleich einschreiten, wenn kurz nach 23 Uhr die Schotten noch nicht dichtgemacht seien. "Aber wir kommen auch nicht dreimal", mahnte er. Wer die Sperrstunde nicht einhält, muss tief in die Tasche greifen: Man habe dafür im Ordnungswidrigkeitenkatalog ein Bußgeld von 5000 Euro vorgesehen. "Wir wissen, dass das sehr hart ist. Nicht nur für die Gastronomen, auch für die Feiernden", sagte Grote. "Aber wir tun das, damit wir weiterreichende Schritte in Zukunft nicht gehen müssen."
Darüber hinaus kann die Polizei auch außerhalb der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ad hoc ein Verkaufsverbot von Alkohol für den Einzelhandel, also beispielsweise Kioske, aussprechen. Dies käme dann in Betracht, wenn Abstandsregeln vor Ort nicht eingehalten werden.
Hamburg: Gesundheitsbehörde korrigiert Zahl der Neuinfektionen
Am Nachmittag hat die Hamburger Gesundheitsbehörde die Zahl der Neuinfektionen korrigiert: Am Freitag gab es statt der ursprünglich genannten 210 Betroffenen, lediglich 160 Neuinfizierte in Hamburg. Damit ändert sich auch der Sieben-Tage-Wert auf 42,2 (nicht 44,9), die Gesamtzahl der Infizierten beträgt 9615 (nicht 9665). Es habe einen Übertragungsfehler gegeben, hieß es. 58 Personen werden im Krankenhaus behandelt, davon 17 auf Intensivstationen.
Maskenpflicht: 70 Prozent der HVV-Kunden fühlen sich besser geschützt
Wer in Hamburg in Bus, U- und S-Bahn keine Maske oder diese falsch trägt, muss auch künftig mit einer Strafe von 40 Euro rechnen. Rund 95 Prozent der Fahrgäste im Hamburger Verkehrsverbund halten sich laut aktueller Kontrollen im gesamten Netz an die bestehende Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, teilte der HVV am Freitag mit.
Laut einer aktuellen Kundenbefragung fühlen sich 70 Prozent der HVV-Fahrgäste seit Einführung der Maskenpflicht besser geschützt. Das Fahrgastaufkommen sei inzwischen auf etwa 70 bis 75 Prozent der Vor-Corona-Zeit angewachsen. „Die Prüfdienste der Hamburger Verkehrsunternehmen werden mit dem Ende der Herbstferien und einem zu erwartenden Anstieg des Fahrgastaufkommens auch künftig täglich Kontrollen und Schwerpunkteinsätze durchführen“, so der HVV. Zudem wies das Unternehmen darauf hin, dass die Gefahr, sich im ÖPNV mit Covid-19 zu infizieren, laut Robert Koch-Institut sehr gering sei. „Neben der Maske ist hier vor allem das regelmäßige Lüften ein entscheidender Vorteil.“
Dehoga-Präsident kritisiert neue Sperrstunde in Hamburg scharf
„Es ist empörend, dass der Senat im Schnelldurchlauf die Einführung einer Sperrstunde bereits für Sonnabend anordnet. Der Gastronomie wird nicht ausreichend Zeit gegeben, um sich auf diese neue Vorschrift einzustellen. Außerdem ist aus unserer Sicht die Sperrstunde nicht dafür geeignet, um die Pandemie einzudämmen", sagte Dehoga-Präsident Franz Klein zur Verschärfung der Corona-Regeln in Hamburg.
"Die Leute werden auch nach 23 Uhr weiter feiern und dann machen sie das an Orten, an denen nicht die Kontaktdaten der Gäste abgefragt werden und wo nicht wie in der Gastronomie auf die Einhaltung von Mindestabstand und Tanzverbot geachtet wird." Der Branchenexperte hatte im Abendblatt bereits darauf hingewiesen, dass die Gastronomie jede weitere Einschränkung nicht mehr verkraften könne.
„Hamburg ist für sein Nachtleben bekannt und das ist auch für viele Touristen mit ein Grund in die Hansestadt zu kommen. Mit der Sperrstunde ab 23 Uhr, wird den auswärtigen Gästen dieser Reiseanlass genommen und einige werden sich ein anderes Ziel suchen. Die Leidtragenden sind dann Gastronomie, Hotellerie und all diejenigen, die ansonsten von der Tourismuswirtschaft profitieren“, sagte Wolfgang Raike, Vorsitzender des Tourismusverbandes Hamburg, dem Abendblatt.
Regelmäßiges Lüften in den Schulen wird im Norden Pflicht
Als vorbeugende Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus muss in Schleswig-Holsteins Schulen künftig alle 20 Minuten im Unterricht gelüftet werden sowie in den gesamten Pausen. Ein Info-Blatt „Richtiges Lüften“ sei am Donnerstag an die Schulen versandt worden, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Freitag in Kiel. Das Lüften während des Unterrichts solle mit weit geöffneten Fenstern drei bis fünf Minuten dauern. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei das die wirksamste Waffe gegen eine Anreicherung von Aerosolen in den Klassenräumen. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, die Schulen seien per Erlass verpflichtet, die neuen Regelungen umzusetzen.
Am Montag beginnt nach den Herbstferien in Schleswig-Holstein wieder die Schule. Dann gilt ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Dies Maßnahme ist zunächst auf 14 Tage beschränkt.
Hamburg erhöht Corona-Hilfe für mittelständische Unternehmen
Zur Unterstützung kleinerer mittelständischer Unternehmen in Hamburg erhöht die Wirtschaftsbehörde der Stadt die maximale Fördersumme des sogenannten Corona Recovery Fonds. Dieser bietet "Risikokapitalfinanzierungen für innovative Start-ups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind", teilte der Senat am Freitag mit. Mit dem Beschluss vom 14. Oktober sei die maximale Förderung je Unternehmen von 250.000 auf 800.000 Euro erhöht. Insgesamt stehen für das Programm bis zu 50 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.
„Start-ups sind auf Investorengelder angewiesen. Aber in Krisenzeiten wird das Einwerben von Finanzierungsrunden erfahrungsgemäß schwieriger. Hier greift unser Corona Recovery Fonds, mit dem wir vermeiden wollen, dass die jungen, innovativen Unternehmen ihre Ziele verfehlen oder sogar krisenbedingt scheitern", sagte Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). Mit dieser Förderung wollen wir die lebendige Start-up-Szene unterstützen – und stärken damit gleichzeitig den Wirtschafts- und Innovationsstandort Hamburg."
Hamburg hält an Beherbergungsverbot für Touristen fest
Wie Schleswig-Holstein hält auch Hamburg am Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten fest. Wie der Senat mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Hamburg am Freitag einen entsprechenden Eilantrag eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Nach der Eindämmungsverordnung (Stand 12. Oktober 2020) müssen Gäste von Hotels oder ähnlichen Unterkünften schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem vom RKI definierten innerdeutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen kann, darf trotzdem zur Übernachtung anreisen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Frage, ob das Beherbergungsverbot verfassungsgemäß sei, offen. Die in dieser Situation vorzunehmende Interessenabwägung gehe zu Lasten der Antragsteller aus. "Das Interesse an der öffentlichen Gesundheit und des Infektionsschutzes und damit letztlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) einer Vielzahl von Menschen überwiege das für sich genommen durchaus gewichtige Interesse der Antragsteller an der Durchführung eines bereits geplanten Erholungsurlaubes", teilte der Senat weiter mit.
Corona-Situation sei in Stadtstaat anders zu bewerten
Das Verwaltungsgericht betont dabei, dass die Situation in einem dicht besiedelten Stadtstaat wie Hamburg – mit einer Vielzahl von Menschen und insbesondere auch touristischen Besuchern auf engem Raum – anders zu bewerten sei als in Flächenstaaten. In den vergangenen Tagen hatten Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg die Beherbergungsverbote der jeweiligen Länder aufgehoben.
Weiter sei laut Verwaltungsgericht Hamburg zu berücksichtigen, dass sich die Antragsteller in zumutbarer Weise selbst helfen könnten, indem sie ein ärztliches Zeugnis bei ihrer Ankunft vorlegen. Gegen die Entscheidung kann das Ehepaar aus NRW Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
Bürgermeister Peter Tschentscher sagte am Nachmittag, dass der Status Quo beim Beherbergungsverbot bis November bestehen bleibe und es dann in Absprache mit den anderen Ländern eine neue Regelung geben soll.
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Übrigens: Die schärfste Regelung hat Mecklenburg-Vorpommern. Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Landesverordnung dort weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann verkürzt werden, wenn ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
Lesen Sie das Dossier: Der Corona-Ausbruch – was im UKE geschah
Unverändert ist die Zahl der Corona-Patienten: 58 Menschen mit Covid-19 werden derzeit in Hamburger Krankenhäusern behandelt. 17 von ihnen liegen auf Intensivstationen (am Vortag waren es 15), zwölf davon sind Hamburger. Die Zahl der laut Hamburger Rechtsmedizin an Corona gestorbenen Menschen liegt ebenfalls unverändert bei 241. Die Gesundheitsbehörde hat die Zahl am Nachmittag korrigiert – ein Übertragungsfehler sei schuld gewesen, hieß es.
UKE injiziert ersten Probanden Corona-Impfstoff in Hamburg
Das UKE macht Hoffnung auf eine Rückkehr in die Normalität: Ärzte der Klinik haben am vergangenen Freitag, 9. Oktober, der ersten Probandin den zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus entwickelten Impfstoff MVA-SARS-2-S injiziert. Im Laufe der Woche wurde der Wirkstoff fünf weiteren Probandinnen und Probanden verabreicht. „Bisher verlief alles erwartungsgemäß und nach Plan“, sagt Prof. Dr. Marylyn Addo, Leiterin der Infektiologie des UKE, die als verantwortliche Prüfärztin die klinische Studie leitet.
Wie UKE-Sprecherin Anja Brandt weiter mitteilte, sei der Impfstoff von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) und der IDT Biologika GmbH entwickelt worden. Nun werde dieser im Rahmen der klinischen Phase I auf seine Sicherheit, Verträglichkeit und spezifische Immunantwort gegen den Erreger untersucht. 30 Studienteilnehmer im Alter vom 18 bis 55 Jahren sollen im medizinischen Auftragsinstitut CTC North am UKE damit geimpft werden. Finanziert wird das Vorhaben durch öffentliche Mittel des Deutschen Zentrum für Infektionsforschung.
Probanden werden auf Antikörper und T-Zellen getestet
Aufgeteilt in acht Gruppen werden die Probanden demnach in zwei aufsteigenden Dosierungen im Abstand von vier Wochen geimpft und danach einige Stunden ärztlich überwacht. "An den Tagen nach den Impfungen sowie im Verlauf der folgenden sechs Monate müssen die Probanden regelmäßig zu ambulanten Nachuntersuchungen kommen, um die Verträglichkeit des Impfstoffs, mögliche Nebenwirkungen sowie die Immunantwort anhand von Blutuntersuchungen und Befragungen zu überprüfen", heißt es weiter. Parallel dazu werde die Bildung von Antikörpern und T-Zellen im Körper gemessen mit der Immunreaktion von genesenen Covid-19-Patienten verglichen.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hatte Ende September die Genehmigung vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, und der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg für den Start der klinischen Prüfung erhalten.
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55 neue Corona-Fälle in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der gemeldeten Corona-Infizierten um weitere 55 Fälle erhöht. Seit Beginn der Pandemie haben sich dort bislang 5510 Menschen nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt, wie die Landesregierung mit Stand Donnerstagabend mitteilte. Nach Schätzung des Robert Koch-Instituts gelten rund 4800 von ihnen als genesen. Am Mittwoch waren 65 Neuinfektionen gezählt worden.
Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit dem Virus Sars-CoV-2 in Schleswig-Holstein gestorben sind, blieb bei 163. In Krankenhäusern werden den Angaben zufolge wie schon am Vortag 21 Covid-19-Patienten behandelt.
Schüler wollen selbst über Maskenpflicht abstimmen
Die Hamburger Schülervertretung hat Schülerinnen und Schüler aufgefordert, über die Einführung einer Maskenpflicht im Unterricht abzustimmen. Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen gehe es darum, zumindest für die ersten beiden Wochen nach den Herbstferien die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der bisher Masken-freien Unterrichtsstunden zu fordern, sagte der Landesvorsitzende der Schülerinnenkammer Hamburg, Henry Behrens. In Hamburg geht die Schule am Montag wieder los. Die Onlineumfrage sollte noch am Freitag beginnen.
In einer ersten Stichprobe mit rund 100 Schülern hätten sich 52 Prozent für und 48 Prozent gegen das Tragen einer Maske im Unterricht ausgesprochen. Über das Wochenende soll nun in einer größeren Onlineumfrage endgültig über die Position der Schülervertretung in dieser Frage entschieden werden. Behrens selbst befürwortete eine generelle zweiwöchige Maskenpflicht in der Schule. „Es gibt Dinge, die schlimmer sind. Und wenn Operationen mit Maske durchgeführt werden, dann können sicherlich auch zwei Wochen Unterricht mit Maske passieren.“
Mundschutz-Mode: Kreativ durch die Krise
Einen Aufruf zum freiwilligen Maske tragen würde er zwar auch unterstützen. Allerdings bezweifelte Behrens, dass sich dann alle Schülerinnen und Schüler daran halten würden. „Freiwillig ist gut, aber verpflichtend ist noch besser.“ Ein zweiter sogenannter Lockdown müsse auf jeden Fall verhindert werden, sagte der 18-jährige Gymnasiast. „Wir können es uns nicht noch einmal erlauben, die Schulen zu schließen. Genau wie für die Wirtschaft hätte eine Schließung auch für die Schüler fatale Folgen. Viele hinken jetzt schon hinterher.“
Corona-Krise: Hier gilt die Maskenpflicht in Hamburg (Stand: 10. Oktober)
- in der Stralsunder Straße, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
- auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
- auf dem Ballindamm im räumlichen Bereich vor dem Gebäude mit der Hausnummer 40, abgegrenzt durch die Straßen Ballindamm und Bergstraße, täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr
- in der Straße Große Freiheit im räumlichen Bereich von der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 47, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
- in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
- in der Talstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 36, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag,
- auf dem Hans-Albers-Platz einschließlich der Friedrichstraße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 11 beziehungsweise 24 bis 21 beziehungsweise 28, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
- auf der Straße Reeperbahn einschließlich der Plätze Nobistor und Spielbudenplatz, abgegrenzt durch den Millerntorplatz, die Straße Zirkusweg, die Holstenstraße und den Finkenpark sowie in der Straße Spielbudenplatz im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 31, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag
- auf der Straße Schulterblatt im räumlichen Bereich zwischen den Straßen Susannenstraße und Rosenhofstraße, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr
- auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
- in der Straße Hohenesch im räumlichen Bereich von und einschließlich den Hausnummern 1 beziehungsweise 6 bis zur Bahrenfelder Straße, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag
- in der Straße Mühlenkamp im räumlichen Bereich zwischen der Körnerstraße und der Preystraße, täglich von 12 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag
- auf den Sankt-Pauli-Landungsbrücken einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage und den Brücken 1 bis 10, montags bis freitags jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr
- Im Einzelfall kann die Polizei auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eine räumlich begrenzte Maskenpflicht anordnen, wenn dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, beispielsweise, wenn das Abstandsgebot durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.
Ryanair reduziert Flugplan im Winter auf 40 Prozent
Europas größter Billigflieger Ryanair streicht seinen Winterflugplan wegen der verschärften Reisebeschränkungen in der Corona-Krise weiter zusammen. Von November bis März werde Ryanair voraussichtlich nur rund 40 Prozent so viele Flüge anbieten wie im vergangenen Winter, teilte das irische Unternehmen am Donnerstag in Dublin mit. Bisher hatte das Management noch rund 60 Prozent angepeilt. Ryanair begründete die Kürzung damit, dass sich der Rückgang der Ticketbuchungen für November und Dezember verschärft habe. Ryanair hatte das Flugprogramm schon für Oktober auf 40 Prozent zusammengestrichen.
Für das laufende Geschäftsjahr bis Ende März rechnet Konzernchef Michael O'Leary wegen der Folgen der Pandemie jetzt nur noch mit rund 38 Millionen Fluggästen. Sollte es im Winter weitere Lockdowns in der EU geben, könnte die Zahl noch geringer ausfallen, hieß es. Im vergangenen Geschäftsjahr hatte Ryanair samt ihren Töchtern wie Laudamotion fast 149 Millionen Passagiere befördert. Derzeit bleiben in den Flugzeugen auch deutlich mehr Sitze leer. Ryanair erwartet derzeit eine Auslastung von etwa 70 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte sie bei 95 Prozent gelegen.
O'Leary warf den Regierungen in der EU Missmanagement bei der Schaffung brauchbarer Regeln für Flugreisen vor. Er forderte die Staaten auf, das gerade beschlossene System einer Corona-Ampel komplett umzusetzen, damit zumindest Menschen aus Ländern und Regionen mit wenigen Neuinfektionen ungehindert reisen könnten. Welche Auswirkungen das Zusammenstreichen der Flugpläne auf Hamburg hat, ist unklar. Abendblatt-Anfragen dazu blieben unbeantwortet.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden
Kombination aus Herbst und Corona-Krise belastet die Psyche
Die sich wieder zuspitzende Corona-Situation ist aus mehreren Gründen besonders belastend für die Psyche: „Wir haben die Krise schon einmal durchlebt – verbunden mit der Hoffnung, dass sie vorbei und durchschritten ist“, erläutert die Psychotherapeutin Mirriam Prieß mit Blick auf die zwischenzeitliche Besserung im Sommer. Nun komme eine Wiederholung, das sei immer sehr belastend.
Hinzu kommt, dass es sich bei vielen Menschen negativ auf die Stimmung auswirke, wenn die Tage jetzt immer kürzer werden. Erneut mit den Beschränkungen und den Bedrohungen konfrontiert zu werden in einer dunklen Jahreszeit: Diese Kombination sei eine „hohe Belastung“. Für die Psyche sei generell jedes Auf und Ab und jedes Hin und Her ein Problem, so Prieß. Das gelte auch für diesen Wechsel zwischen einer Besserung und Verschlechterung der Corona-Situation.