Leipzig/Hamburg. Die Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie Berufsfischer sind mit ihren Einwänden vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Die umstrittene Elbvertiefung hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern ab. Die Planungen zur Vertiefung des Flusses litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter. Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger.

Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten großen Urteil die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Damals ging es um die Einwände der Umweltverbände BUND und Nabu, die die umfassendsten Klagerechte haben. Demgegenüber seien die Belange der Gemeinden und der Fischer nicht eingeschränkt schutzwürdig, erklärte das Gericht.

Gemeinden warnen vor Verschlickung des Watts

Cuxhaven und Otterndorf hatten ins Feld geführt, dass die Elbvertiefung gravierende Auswirkungen auf den Tourismus und den Hochwasserschutz haben werde. Zum Beispiel drohten eine weitere Verschlickung des Watts oder gefährlich hohe Wellen in zwei Flussbädern. Diesen Einwänden folgte das Gericht jedoch nicht.

Leitartikel: Ein fader Beigeschmack bleibt

Die Fischer fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertiefung etwa traditionelle Fangplätze wegfielen. Dazu erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher, dass sie Ausbaumaßnahmen grundsätzlich hinnehmen müssten: „Fangchancen sind nicht geschützt.“ Für den Fall einer Existenzgefährdung seien zudem Entschädigungen vorgesehen.

Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bedauern das Scheitern der Klagen. „Wir machen uns große Sorgen um die Entwicklung der Tideelbe“, teilten die Verbände am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Nun unterbleibe eine grundlegende Überprüfung der Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau, die längst veraltet seien. Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände befürchten, dass sich die Wasserstände zwei- bis dreimal stärker erhöhen könnten als vorhergesagt.

Horch rechnet mit Umsetzung in "naher Zukunft"

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen", sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch. Er sei weiterhin sehr zuversichtlich, dass das Projekt in naher Zukunft umgesetzt werden könne. "Wir arbeiten seit Februar daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen."

Christian Schmidt (CSU), der geschäftsführende Bundesverkehrsminister, zeigte sich erfreut über das Urteil: „Als Export- und Logistikweltmeister muss Deutschland auch große, weltweit verkehrende Containerschiffe bedienen können. Dafür ist die Elbvertiefung unverzichtbar. Bis 2030 wird sich der Containerumschlag laut aktuellen Prognosen sogar verdoppeln. Um dieses wirtschaftliche Wachstumspotenzial voll ausschöpfen zu können, werden wir alle deutschen Häfen brauchen.“

Die Elbe soll zum neunten Mal vertieft werden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Metern auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

Weitere Klagen werden im Dezember verhandelt

Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden.

Zudem müssen die Planer auch noch nachbessern, weil in der ersten Entscheidung im Februar einzelne Planungsmängel festgestellt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel gesucht, der in dem Umweltverfahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden.

CDU mahnt Eile an, FDP lobt Urteil

Der CDU-Fraktionsvorsitzende André Trepoll mahnte Eile und Sorgfalt gleichermaßen an. „Der Scholz-Senat muss jetzt zügig aber gründlich und fehlerfrei die noch auferlegten Hürden aus dem Februar-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abarbeiten“, sagte Trepoll. Für die FDP nannte deren Fraktionsvorsitzender Michael Kruse das Urteil einen „Meilenstein für Hamburg“. Er kritisierte die Umweltverbände: „Offenkundig sind führende Vertreter der Umweltverbände nicht bereit, die bereits getroffenen Entscheidungen auch zu akzeptieren und suchen nach immer neuen Wegen, die Fahrrinnenanpassung zu behindern.“