Hamburg. Die Täterin wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall sorgte damals durch Versäumnisse für Wirbel.

Das Kind weinte bereits, als die Frau ihre Enkelin in der S3 an den Armen gepackt und kräftig geschüttelt haben soll. Danach soll die damals 55-Jährige "dem Kind mehrfach mit der Faust auf den Kopf geschlagen und es wiederholt vom Sitz gestoßen haben", so die Staatsanwaltschaft. "Schließlich soll sie das Mädchen unter ihren Gehwagen gedrückt haben, wo es zusammengekauert ausharren musste."

Die Frau wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 1080 Euro wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Dagegen wendet sich die Verurteilte nun. Am kommenden Donnerstag wird der Fall erneut vor dem Amtsgericht in St. Georg verhandelt.

Versäumnisse bei Polizei und Jugendamt

Neben der Tragik der Ereignisse selbst sorgte der Fall im vergangenen Jahr auch für Aufsehen, weil es offenbar verschiedene Versäumnisse gegeben hatte. So dauerte es fast sieben Monate, bis ein Foto der Frau genutzt wurde, um ihre Identität durch eine Öffentlichkeitsfahndung zu ermitteln. Auch dem Jugendamt wurde zu spätes Handeln vorgeworfen.