Hamburg. Anforderungen an Brandschutz und Einrichtung zu hoch. Und die Stadt muss zuerst kommunale Einrichtungen nutzen.
Etwa 5700 Flüchtlinge sind im vergangenen Monat in Hamburg neu registriert worden. Und der Strom reißt nicht ab. Die Stadt steht vor dem Problem, für diese Menschen innerhalb kurzer Zeit eine Unterkunft zu finden. Allerdings stehen in allen Stadtvierteln Wohnhäuser oder Bürogebäude leer. Es stellt sich die Frage, warum diese nicht als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden.
Nach Angaben der Sozialbehörde wurden in Hamburg bislang mehr als 100 Gebäude und Flächen überprüft, ob sie für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Dabei müssen die Beamten beispielsweise darauf achten, ob es ausreichend Küchen und Toiletten gibt. Bei Bürogebäuden stünden zumeist die hohen Anforderungen des Brandschutzes einer Nutzung als Unterkunft entgegen.
So müsse es beispielsweise ab dem dritten Stockwerk einen zweiten Rettungsweg geben. Auch die Kosten für Renovierung oder Umbau von Gebäuden spielten eine Rolle. Zudem achten die Prüfer darauf, dass die Geschossfläche mindestens 1500 Quadratmeter groß ist. Ferner muss sie sich für „wohnähnliche Nutzung“ eignen und für einen Spielplatz eine Außenfläche vorhanden sein.
Tausende bei Abendblatt-Spendenaktion
Das Ergebnis der Prüfungen fällt deshalb bislang ernüchternd aus. „Ein Großteil der geprüften Büro- und Gewerbeimmobilien kommt nicht für eine Flüchtlingsunterbringung in Betracht, da eine Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig ist, kein genügender Brandschutz gewährleistet ist oder die Preisvorstellungen der Eigentümer nicht darstellbar sind“, heißt es in einer Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Christiane Schneider.
Für einige private Büro- und Gewerbeimmobilien würden derzeit aber „detaillierte Planungen und weitergehende Verhandlungen“ geführt, heißt es. Von einer Beschlagnahme privaten Wohnraums – der Oberbürgermeister der niedersächsischen Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU), hatte eine solche Forderung vor wenigen Tagen aufgestellt – hält man in der Sozialbehörde allerdings nicht viel. „An die Zulässigkeit einer Beschlagnahme sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Recht des Hauseigentümers hohe Anforderungen zu stellen“, heißt es in der Senatsantwort.
So dürften Hauseigentümern keine Pflichten auferlegt werden, „die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen“. Außerdem müsse die Stadt Hamburg zunächst kommunale Einrichtungen nutzen, „bevor Privatpersonen in die Pflicht genommen werden dürfen“.