Hamburg. Teil 10: Die spannendsten Kriminalfälle des Hamburger Professors Klaus Püschel. Heute: die Morde des Kürschners von Rahlstedt.
Das Grauen lag in der Tiefe. Über Jahre lagerten dort unter der Erde zwei Fässer, vergraben, versteckt und fast vergessen – bis die feinen Nasen von speziell ausgebildeten Leichenspürhunden sie aufstöberten und sich erste Hinweise ergaben: Hier verbarg sich der Tod. Mit diesem Fund wurden Grenzen gesprengt, die der Grausamkeit, der Skrupellosigkeit, der maßlosen Kälte und bodenlosen Angst. „Wir hatten zwei Fässer aufgemacht. Und dabei hatten wir in Abgründe geschaut. Einen Abgrund der Seele, einen Abgrund des Grauens“, sagt Prof. Dr. Klaus Püschel über diese Fälle, die im Jahr 1992 als „Säurefassmorde“ bekannt wurden.
Ein Hamburger Kürschner hatte bis dahin kaum vorstellbare Verbrechen begangen. Er hatte innerhalb von zwei Jahren zwei Frauen entführt, 61 und 31 Jahre alt, in einem schallisolierten und mit einer Eisentür verrammelten Atombunker in seinem Garten gefangen gehalten, seine Opfer erpresst und auf unglaublich grausame Weise missbraucht und gequält. Bis er sie schließlich ermordete und ihre zerstückelten Leichen in zwei Säurefässern in seinem Garten vergrub.
In den Medien wurde er damals unter anderem „Mörder und Monstrum“ genannt, sein Fall gab Stoff für den Fernsehthriller: „Angst hat eine kalte Hand.“ Wegen Mordes in zwei Fällen wurde der damals 48-Jährige schließlich im Jahr 1996 vom Schwurgericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ferner wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet – insgesamt die schwerste nach deutschem Recht mögliche Bestrafung.
„Bis heute entzieht sich meiner Vorstellungskraft, was hier zwischen dem sadistischen Mörder und seinen hilflosen Opfern hinter den Betonmauern des Atombunker-Verlieses abgelaufen ist“, erklärt Püschel. Anhand der Überreste der Mordopfer, die der 63-Jährige seinerzeit bei der Obduktion untersuchte, hatte er zumindest eine Ahnung von der Gewalt bekommen, die den beiden Frauen angetan wurde: grausamste Folterungen, wie sie später auch anhand von entsetzlichen Bilddokumenten und Tonbandaufnahmen belegt wurden, die der Täter selber genüsslich angefertigt hatte. „Es waren Verbrechen, die auch einen erfahrenen Rechtsmediziner an Grenzen seiner professionellen Rekonstruktion und Abstraktion bringen.“
Doch der Angeklagte hatte in seinem Prozess vehement bestritten, für die Tötung der Frauen verantwortlich zu sein. Er hatte von einer „Organmafia“ gesprochen, die die Opfer zur Gewinnung von Transplantationsmaterial getötet hätten, oder erzählt, dass eine Frau sich bei einem Sturz auf einer Treppe das Genick gebrochen habe. Die andere sei bei einem Unfall in einer Sauna gestorben.
Püschels erste Konfrontation mit dem Fall des Kürschners ließ aber nicht im Entferntesten ahnen, welche grauenhaften Dimensionen die Taten annehmen würden. Zunächst war es eine Entführung, bei der das Opfer und die Angehörigen ebenfalls erpresst werden sollten, die Frau jedoch nach tagelanger Gefangenschaft im Atombunker den Verbrecher veranlassen konnte, sie freizulassen. Püschel, der in jener Nacht Bereitschaftsdienst hatte, untersuchte das Opfer, das jedoch keinerlei Verletzungen aufwies. Beim Prozess, in dem er als Sachverständiger aussagte, sah der Rechtsmediziner erstmals den Täter: „Er war äußerlich eher unscheinbar und mit auffällig stechenden Augen, aufmerksam und konzentriert und eher mit einem Plauderton in der Stimme“, erinnert sich Püschel. „Und er gab sich, als könne er kein Wässerchen trüben, geschweige denn, einem Menschen etwas zuleide tun.“
Es war eine geradezu groteske Verzerrung der unvorstellbar brutalen und von Sadismus geprägten Verbrechen, die der Kürschner da versuchte. Denn während des Verfahrens um die Entführung wurde durch einen Zufall die Spur zu den beiden Morden hergestellt: Die Mutter der seit 1988 vermissten 31-Jährigen saß im Zuhörerbereich bei der Verhandlung und sprach in einer Prozesspause eine Kriminalbeamtin an. Es gebe diverse Parallelen zum Fall ihrer Tochter, so die Frau. Unter anderem waren beide mit dem Kürschner bekannt.
Neben der 31-Jährigen war zwei Jahre zuvor eine 61-Jährige spurlos verschwunden. Aufgrund des Hinweises der Zuhörerin aus dem jetzigen Entführungsprozess begann die Kriminalbeamtin, hartnäckig und akribisch in den beiden Vermisstenfällen zu ermitteln. Beide Frauen waren zunächst spurlos verschwunden. Von beiden erhielten Angehörige und Freunde später Briefe und Postkarten, nach denen sie vermeintlich im Ausland waren und es ihnen gut gehe. Tatsächlich hatte der Verbrecher, wie sich später herausstellte, sie in ihrer Gefangenschaft im Atombunker gezwungen, diese Karten und Briefe zu schreiben – und damit zunächst mit Erfolg die Spurenlage verwischt.
Der Fall Annegret B. wurde über Jahre als unerledigte Vermisstensache zu den Akten gelegt. „Man denkt, die verschwundenen Personen sind in Costa Rica, führen dort ein neues Leben, und in Wirklichkeit sind diese Menschen längst tot“, sagt Püschel. Im Zuge der nun anlaufenden Ermittlungen wurde der Rechtsmediziner gefragt, ob es möglich sei, eine Leiche verschwinden zu lassen, ohne dass Spuren zurückbleiben. „Ich recherchierte daraufhin über aufsehenerregende Fälle der Gerichtsmedizin“, erzählt Püschel. „Da war zum Beispiel ein Doppelmord, bei dem die Leichen in einer Badewanne mit Säuren zersetzt wurden.“ Und der amerikanische Massenmörder Geffrey Dahmer hatte seine Opfer in Fässern in seiner Wohnung gelagert und sie mit Säure übergossen. Im Hamburger Fall dauerte es aber noch eine geraume Zeit, bis Säurefässer gefunden wurden – und sich Püschels Einschätzungen auf grausamste Weise bestätigten.
Das erste Fass, das Ermittler seinerzeit mithilfe von Leichenspürhunden am Wochenendhaus des Kürschners entdeckt und später dann ausgegraben hatten und das Püschel mit seinem Team untersuchte, wurde zunächst mit Röntgenstrahlen durchleuchtet. „Aber in dem Inhalt waren per Bildgebung keine erkennbaren Strukturen auszumachen. Dann wurde der Inhalt des Fasses wortwörtlich auf den Sektionstisch ausgeschüttet. Acht Stunden dauerte die Befundgebung an dem, was das Säurebad zurückgelassen hatte“, erzählt Püschel. Der Inhalt bot einen grausigen Anblick: eine Flüssigkeit, in der mehrere Körperteile auszumachen waren. „Es war eine schleimige Masse“, sagt der Rechtsmediziner. „Und wir wollten darin lesen wie in einem Buch.“ Bei dem Toten handelte es sich eindeutig um eine Frau, das Kopfhaar war geschoren, der Körper war mehrfach zerlegt und die einzelnen Teile vielfach gefesselt. Lackierte Finger- und Fußnägel waren zu erkennen. Anhand des Zahnstatus konnte einwandfrei festgestellt werden, dass es sich um den Körper von Annegret B. handelte, eine der beiden Frauen, wegen derer Ermordung der Kürschner später verurteilt wurde.
Bei dem zweiten Fass, in dem nach der Feststellung der Gerichte die Leiche der vermissten 61-Jährigen verstaut wurde, war es bei der Untersuchung in der Rechtsmedizin wegen der Auflösung des Körpers nicht mehr zu beurteilen, ob es sich um die Überreste eines Mannes oder einer Frau handelte. Die Sektion hatte hier nicht wirklich mit der ansonsten üblichen Arbeit des Rechtsmediziners mit dem Messer zu tun. „Es war vielmehr so, dass uns etwas auf dem Tisch ausgebreitet wurde, in dem die Strukturen eines menschlichen Leichnams zu sehen waren“, erklärte Püschel damals als Sachverständiger in dem Prozess vor dem Landgericht. Um einen Körper mit 30-prozentiger Salzsäure so weit zu zersetzen, seien „sicher viele Monate notwendig, vermutlich mehrere Jahre“. Unter anderem aber hatten Püschel und sein Team Reste von Zement-, Amalgam- und Goldfüllungen gefunden. „Weil in dem Fass auch kiloweise Sand war, mussten wir vorgehen wie Goldsucher.“ Und dabei fanden sie das eigentlich Unvorstellbare. Der Kommentar des Rechtsmediziners: „Es gibt nichts, was es nicht gibt.“