Eppendorf. Teil 9: Die spannendsten Fälle des Rechtsmediziners Klaus Püschel. Heute: Der Todesfahrer von Eppendorf.

Es ist ein warmer und sonniger Tag, als das Grauen über den idyllischen Stadtteil Eppendorf hereinbricht. Wie ein Geschoss rast plötzlich ein Auto auf ein anderes zu, kollidiert mit dem Wagen, fliegt dann, sich um sich selbst drehend, durch die Luft und prallt auf den Bürgersteig, schlägt erneut auf und bleibt schließlich auf seiner linken Seite liegen. Vier Todesopfer und drei Schwerverletzte sind die erschütternde Bilanz, die diesen Verkehrsunfall als einen der schwersten in die Hamburger Geschichte eingehen lassen. Für den Fahrer des Unfallautos sei dieses Unglück „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen, lautet später das Urteil des Gerichts über Alexanders S., den Todesfahrer von Eppendorf.

Der hat indes bis zum Ende seine Krankheit bestritten. Und vielleicht hat der Mann es auch tatsächlich nicht wahrhaben wollen, dass er an Epilepsie erkrankt ist. Doch für Prof. Dr. Klaus Püschel ist der Fall des Mannes, der nach einem Krampfanfall die Kontrolle über sein Auto verlor und auf einer belebten Kreuzung in eine Gruppe von Fußgängern und Radfahrern raste, klar: „Er ist sich der Krankheit bewusst gewesen und nicht verantwortungsvoll damit umgegangen“, ist sich der Rechtsmediziner sicher. „Er war eine tickende Zeitbombe. Er hätte sich niemals hinters Steuer setzen dürfen.“

Unter den Opfern sind Schauspieler Dietmar Mues und seine Frau

Der schwere Verkehrsunfall, bei dem unter anderem der Schauspieler Dietmar Mues und dessen Frau starben, hatte Hamburg erschüttert. Mit mindestens Tempo 100 war Alexander S. im März 2011 in die Kreuzung gerast. Die Folgen waren furchtbar. Bei den Todesopfern hatten die Rechtsmediziner unter anderem Schädelbrüche, Beckenfrakturen, Verletzungen der inneren Organe, Rumpfquetschungen und Rückenmarksdurchreißungen festgestellt. Dies waren nur einige der „nicht mit dem Leben vereinbaren“ Verletzungen, die die Opfer erlitten und die Püschel später im Prozess gegen Alexander S. als Todesursache der Unfallopfer nannte. Zeugen berichteten zudem vor Gericht, der Kleinwagen sei mindestens zwei Meter hochgeflogen. Fassungslosigkeit löste der Fall unter anderem auch deshalb aus, weil er hätte verhindert werden können.

„Er wurde immer wieder gewarnt, hat immer deutlichere Hinweise bekommen, wie gefährlich sein Handeln ist“, sagt Püschel, der beklagt, was damals alles falsch gelaufen sei. Es habe schon vor dem Unfall mehrere andere Vorkommnisse gegeben, die dem Mann die Gefahr eindeutig vor Augen geführt hätten. „Drei andere zum Teil sehr schwere Unfälle zuvor sind belegt. Und alle, die damit zu tun hatten, haben die Frage der prinzipiellen Fahreignung nicht konsequent verfolgt.“

Nach einer Beschwerde bekam Alexander S. den Führerschein zurück

So war Alexander S. zwar, nachdem er schon vor dem fatalen Crash die drei anderen Verkehrsunfälle verursacht hatte, zunächst der Führerschein entzogen worden. Doch nachdem er dagegen Beschwerde einlegte, bekam er 2009 die Fahrerlaubnis zurück – weil er laut dem damals zuständigen Gericht angeblich nicht erkannt haben konnte, dass er einen epileptischen Anfall erleiden könnte.

Doch es gab weitere Hinweise. „Da waren Kollegen, die öfter Krampfanfälle mitbekommen haben. Dass er von seiner Krankheit gewusst hat, ergibt sich unter anderem auch daraus, dass ihm das Autofahren zu dienstlichen Zwecken untersagt wurde“, erklärt Püschel. Zudem gab es unter anderem eine frühere Partnerin des Mannes, die als Zeugin im Prozess einen typischen epileptischen Anfall von Alexander S. schilderte. Sie habe ihn darauf angesprochen und sich zudem sofort von dem Mann getrennt, hatte die Frau dem Gericht geschildert. „Außerdem bekam er seit vielen Jahren Antiepileptika. Deutlicher geht es doch kaum! Aber er hat vor dem Offensichtlichen die Augen verschlossen.“ Auch ein Neurologe des UKE bekundete im Prozess, für ihn bestehe „kein Zweifel an der Diagnose Epilepsie“.

Alexander S. wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Gericht verhängte eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft – und fünf Jahre Führerscheinentzug.

Wanja Mues wird Verlust der Eltern vielleicht nie verschmerzen

Doch Alexander S. hatte sich in seinem Prozess gegen alle Vorwürfe verwahrt. „Ich bin kein unverbesserlicher Totraser“, hatte der damals 40-Jährige im Prozess gesagt. „Jeder Tag und jede Stunde ist eine Last.“ Er werde nie wieder Auto fahren. Gleichwohl hatte er stets bestritten, an Epilepsie zu leiden, und immer wieder neue Erklärungen für seine Anfälle gefunden. Damit hatte er auch unter anderem seinen Arbeitskollegen widersprochen, von denen er meinte, sie hätten sich „schlichtweg geirrt“. Auch seine Verlobte hatte behauptet, er habe keine epileptischen Anfälle gehabt.

Das Gericht kam indes unter anderem aufgrund des rechtsmedizinischen Gutachtens zu der Überzeung, dass Alexander S. seine „Erkrankung seit zwanzig Jahren verdrängt“ und seine Ärzte „nicht voll informiert habe“. Die Kammer verurteilte den damals 40-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Außerdem wurde ihm für fünf Jahre der Führerschein abgekommen. Alexander S. hätte erkennen müssen, so das Gericht, dass jederzeit mit einem epileptischen Anfall zu rechnen war - der Unfall sei für ihn vorhersehbar gewesen.

„Allerdings war es das“, meint Rechtsmediziner Püschel. „Auch aus seiner Patientenakte geht hervor, dass sein Hausarzt ihn aufgefordert hat, sich nicht ohne weitere Untersuchung ans Steuer zu setzen. Meine Philosophie ist, dass jeder rätselhafte Verkehrsunfall unter medizinischen Aspekten überprüft werden muss, etwa auf Alkohol- und Drogenkonsum oder Herzkrankheiten und Stoffwechselstörungen - oder eben Epilepsie. Autofahrer, seid euch eurer Verantwortung bewusst!“ Menschen mit bestimmten Erkrankungen müssten sich regelmäßigen Untersuchungen unterziehen, fordert Püschel.

Zudem komme Epilepsie als Ursache für Verkehrsunfälle in der Statistik nicht selten vor. In einer früheren Erhebung heißt es, dass unter den Verkehrsunfällen mit medizinischer Ursache 38 Prozent auf Epilepsie zurückzuführen sind. Zum Vergleich: Bei acht Prozent war die Ursache eine Herzattacke. „Hinter einer relevanten Anzahl ,rätselhafter’ Verkehrsunfälle verbirgt sich großes menschliches Leid und der Verlust hoher Sachwerte“, hatte es auch zuletzt beim Deutschen Verkehrsgerichtstag geheißen. Zum Schutze Dritter sowie des Betroffenen selber seien „Vorkehrungen erforderlich, dass Menschen mit fahreignungsrelevanten geistigen und körperlichen Mängeln nicht ohne regelmäßige verpflichtende Kontrolluntersuchungen“ am Straßenverkehr teilnehmen.

Neben den Autofahrern selbst sehen Püschel und andere Fachleute insbesondere auch die behandelnden Ärzte in der Verantwortung. „Dabei sollten die Ärzte nicht gedrängt werden, ihre Schweigepflicht zu umgehen und zu petzen“, verdeutlicht der Rechtsmediziner. „Aber sie sollten ihre Patienten, wenn sie diese für nicht mehr fahrtüchtig halten und eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer befürchten, davon überzeugen, dass sie sich nicht mehr ans Steuer setzen. Der Deutsche Ärztetag hat dies ausdrücklich so empfohlen! So können Leben gerettet und schwere Verletzungen vermieden werden.“