Eppendorf. Abendblatt-Serie Teil 4: Die spannendsten Kriminalfälle des Hamburger Professors Klaus Püschel. Heute: Der Mord im Gerichtssaal.
Er hatte das Leben seiner Freundin ausgelöscht. Und nun lag Totschläger Dieter D. selbst da, niedergestochen auf dem Boden – nicht mehr zu retten. Es war ein Racheakt gegen den 39-Jährigen, verübt von dem Mann, der die getötete Frau geliebt hat – und der dem Täter, der sie erdrosselte, nun das Schlimmste wünschte: „Der soll mal krepieren, dieses Schwein“, rief er. Und setzte um, was er sich vorgenommen hatte: Dieter D. verblutete, in dem Gerichtssaal, vor großem Publikum während der Urteilsverkündung. „Insgesamt eine spektakuläre Konstellation“, findet Rechtsmediziner Prof. Dr. Klaus Püschel, der zu unterschiedlichen Zeiten und aus mehreren Perspektiven mit der Causa Dieter D. befasst war.
„Ein Mord im Gerichtssaal, bei dem das Opfer zugleich ein Verbrecher ist und der Mörder sich auch als Opfer empfindet – dieser Fall stellt eine extreme Rarität dar und hat viele spannende Facetten“, sagt der Mediziner. „Das eine ist vorgeblich eine wohl überlegte Tat, um der Geliebten ihre Todessehnsucht zu erfüllen. Und das andere ein Mord aus dem Drang heraus, ein Verbrechen zu rächen“, so Püschel.
Dieter D. war gleich zweimal ein Fall für die Hamburger Rechtsmedizin: als Tatverdächtiger, der gestanden hat, die 39 Jahre alte Gabriela N. getötet zu haben, und schließlich, neun Monate später, als Opfer eines Mordes. Und Püschel obduzierte auch Gabriela N., eine Frau, scheinbar in der Blüte ihres Lebens und doch tatsächlich lebensmüde. Jene Frau, deren 39. Geburtstag am 7. Dezember 1993 zugleich ihr Todestag war .
Vier Tage nach ihrem Ableben war der bereits stark fäulnisveränderte Leichnam der Frau in ihrer verwahrlosten Wohnung entdeckt worden, nachdem Dieter D. beim Axel-Springer-Verlag ein Geständnis abgeliefert hatte. „Gabi wollte sterben, sie bat mich, sie zu töten“, hatte der arbeitslose Dreher auf einen Zettel geschrieben, den er beim Pförtner abgab. Und er kündigte an: „Am 7. Dezember 1994 werde ich mir auch das Leben nehmen, das habe ich meinem Liebling versprochen.“
Doch das Schicksal schlug schneller zu – in der Person von Horst L., den väterlichen Freund von Gabriela N. Am 14. September brachte der 58-Jährige seinen Kontrahenten Dieter D. in einem Gerichtssaal um, nachdem er ein Messer in das Gebäude geschmuggelt hatte. Unmittelbar nachdem das Schwurgericht eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Totschlags im minderschweren Fall gegen Dieter D. verhängt hatte, rastete Horst L. aus. Er fand das Urteil viel zu mild.
Er flankte über eine Balustrade, die den Zuschauerbereich vom eigentlichen Gerichtssaal trennt, und war in wenigen schnellen Sätzen beim Angeklagten. Zweimal stach Horst L. nach weiten Ausholbewegungen auf Dieter D. ein. Das Opfer richtete sich kurz auf, drehte sich in Richtung seines Angreifers um, einen Ausdruck der Verblüffung im Gesicht – und sackte dann zusammen. Rettungsmediziner kämpften um sein Leben, vergebens. Und Horst L., ein Mann mit strähnigem Haar und wirrem Blick, der rasch von Sicherheitspersonal überwältigt wurde, rief: „Lasst mich, ich tu doch nichts, ich tu doch niemandem etwas.“ Und: „Der hat meine Frau erwürgt!“
Tatsächlich war die Todesursache bei Gabriela N. Erdrosseln, wie Rechtsmediziner Püschel bei der Obduktion der 39-Jährigen zweifelsfrei feststellte. „Unter anderem entdeckten wir bei dem Opfer eine um den Hals verlaufene Strangmarke sowie punktförmige Stauungsblutungen, beispielsweise im Bereich der Haut hinter den Ohren und der Lid- und Augenbindehäute. Das passt zu der Schilderung des damaligen Angeklagten“, so Püschel, „dass Gabriela N. sich ein zerrissenes Hemd um den Hals gelegt habe und er dann angeblich zuzog.“ Zur Tatzeit hatte Gabriela N. 2,5 Promille, wie im Nachhinein festgestellt wurde.
Überhaupt hatte nach Angaben von Dieter D. der Alkohol im Leben der arbeitslosen Schauspielerin eine große Rolle gespielt – und dazu die Todessehnsucht, von der der 39-Jährige in seinem Prozess um den Tod seiner Freundin erzählte. „Gabi fing immer wieder davon an und sagte mir: Wir machen Liebe, und dabei tötest du mich“, hatte Gabriela N. laut Schilderung von Dieter D. mehrfach gesagt.
Ein gewollter Tod bei einvernehmlichem Sex – nach dieser Darstellung hätte sich das Opfer wohl kaum gewehrt. Deshalb war Dieter D. schon bald nach dem Tod der 39-Jährigen im Fokus der Rechtsmedizin. „Wir haben den Mann daraufhin untersucht, ob er frische Verletzungen hat, die Abwehrverletzungen eines Menschen sein könnten“, erläutert Püschel. Dabei wurden unter anderem „frischere Hautkratzwunden im Gesicht, an den oberen Extremitäten und am Rumpf“ festgestellt, heißt es im Untersuchungsbericht. Außerdem lag eine oberflächliche Schnittverletzung des rechten Oberschenkels vor. „Das Alter der Verletzungen dürfte wenige Tage betragen. Es erscheint möglich, dass die Verletzungen am 7.12.1993 entstanden sind“, so der Befund weiter: dem Todestag der Gabriela N. Dieter D. hatte indes bei einer Vernehmung angegeben, dass er die Verletzungen im Gesicht bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem ihm nicht näher bekannten Mann am 6.12.1993 davongetragen habe.
Nach der Tat installierte man im Gerichtsgebäude Sicherheitsschleusen
Neun Monate später war der 39-Jährige wieder für eine eingehende Untersuchung in der Rechtsmedizin – jetzt mit blutdurchtränktem Hemd, ein bleicher, mit Tätowierungen übersäter Körper in der Totenstarre. „Todesursache bei dem Mann war inneres Verbluten aus einer großen Stichverletzung der Brustschlagader“, erzählt Püschel. Der tödliche Stich traf das Opfer an dessen linken Rückenseite, der Stichkanal verlief 15 Zentimeter lang in die Tiefe der Brusthöhle. Ein weiterer Stich an der linken Schulter drang nur in die Rückenweichteile ein. „Der Tod ist innerhalb ganz kurzer Zeit eingetreten. Auch bei noch schnellerem ärztlichem Eingreifen wäre eine Rettung des Mannes nicht möglich gewesen.“
Sein Mörder Horst L. hatte, obwohl extrem aufgewühlt und nicht mehr vollständig Herr seiner Sinne, sein Vorhaben, den Mann zu töten, demnach sehr präzise umgesetzt. In seinem späteren Prozess erzählte der arbeitslose Programmierer, Gabriela N. sei seine „große Liebe, mein Lebensinhalt gewesen. Und ich war für sie Vater, Liebhaber und Ehemann in einer Person.“ Als er den Mann, der für ihn das Glück seines Lebens zerstört hatte, tötete, habe er „vor Gott rechtens gehandelt“, glaubte der 58-Jährige. Das Gericht verhängte gegen ihn elf Jahre Haft wegen Mordes im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Für Horst L. war das Verbrechen ein Sühneakt, so simpel, so selbstgerecht sah er seine Tat.
Gerade mal 15 Tage nach dem Mord im Gerichtssaal wurden die Sicherheitsvorkehrungen im Strafjustizgebäude verschärft. Das Geld für den Umbau war schon vor dem Attentat bewilligt worden, der Termin stand fest. Seither gibt es Sicherheitsschleusen wie die am Flughafen. Besucher und ihre Taschen werden kontrolliert beziehungsweise durchleuchtet. Eine weitere Bluttat gab es nicht mehr. Püschel: „Immer wenn ich mich durch die Sperre hindurchschleuse, kommen mir die dramatischen Ereignisse von vor zwei Jahrzehnten in den Sinn.“