Laut Bundeskriminalamt werden in Deutschland jeden Tag zwischen 250 und 300 Menschen als vermisst gemeldet. Etwa die Hälfte der Fälle erledigt sich bereits innerhalb einer Woche, lediglich drei Prozent werden auch noch nach einem Ablauf von einem Jahr vermisst. Durchschnittlich sind das jedes Jahr rund 200 Menschen, die vermisst bleiben.

Polizeilich gefahndet wird bei den erwachsenen Vermissten nur dann, wenn sich aufgrund der besonderen Fallkonstellation Gefahr für Leib oder Leben abzeichnet. Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, dürfen ihren Aufenthaltsort frei wählen – auch ohne dies Angehörigen mitzuteilen.

Im Fall der Opfer des „Säurefassmörders“ wurde lange nicht nach den Frauen gefahndet. Bei ihren Angehörigen waren handschriftliche Briefe und Karten eingegangen, in denen sie mitteilten, sie seien freiwillig ins Ausland gegangen und wollten nicht, dass man nach ihnen sucht. Dass die Opfer die Mitteilungen auf Anweisung des Verbrechers und unter Zwang verfasst hatten, wurde erst später bekannt – nachdem eine besonders engagierte Kriminalbeamtin intensiv ermittelt und den Fall ins Rollen gebracht hatte.

Durch intensive Schriftanalysen wurde dann schließlich auch heraus­gefunden, dass eine der Ansichtskarten eine verborgene
Botschaft der entführten Frau beinhaltete.