Hamburg. Beide Regierungsfraktionen sollen sich in einem Bürgerschaftsantrag klar zur Elbvertiefung bekennen.

Dass die beiden Regierungspartner SPD und Grüne unterschiedliche Auffassungen zur Elbvertiefung haben, steht sogar im Koalitionsvertrag. „Die Koalitionspartner sind sich über die Beurteilung der Notwendigkeit einer weiteren Elbvertiefung uneinig“, heißt es auf Seite 24 des Vertragswerks. CDU-Bürgerschafts-Fraktionschef André Trepoll sieht darin die Gefahr, dass der rot-grüne Senat nicht entschlossen genug im Sinne der Elbvertiefung handeln könnte.

Mit einem Antrag, über den die Bürgerschaft in dieser Woche abstimmen soll, will die CDU-Opposition für Klarheit sorgen. „Der Senat wird aufgefordert, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die zügige bauliche Umsetzung der Fahrrinnenanpassung zu erreichen“, heißt es in dem CDU-Antrag. Der Senat müsse „in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht klar begründen, dass die Elbvertiefung für Hamburg von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist“.

Wie berichtet, ist die Feststellung dieses übergeordneten öffentlichen Interesses das entscheidende Kriterium für eine Genehmigung der Elbvertiefung. Genau diesen Ausnahmegrund hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der vergangenen Woche genannt. Nur im Falle dieses übergeordnete Interesses sei eine Verschlechterung der Wasserqualität infolge der Ausbaggerung hinnehmbar.

Nach Ansicht Trepolls muss der Senat seine Begründung für die Vertiefung der Unterelbe vor der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal nachbessern. Dem gegenüber hatte Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil lediglich zugesagt, „dass alle gerichtlichen Maßgaben verbindlich und zeitnah umgesetzt werden müssen“.

Doch für den Oppositionschef reicht es nicht aus, sich nur auf das gerichtliche Verfahren zurückzuziehen und dessen Ausgang abzuwarten. „SPD und Grüne als verantwortliche Regierungsfraktionen müssen nun politisch unmissverständlich Farbe bekennen zur notwendigen Fahrrinnenanpassung der Elbe“, sagt Trepoll, der offensichtlich auch bei Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) Zweifel an dessen entschlossener Unterstützung des Infrastruktur-Projekts hat. Das Bundesverwaltungsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der Elbvertiefung entscheiden, nachdem Umweltverbände dagegen geklagt hatten. Die Leipziger Richter wollten vor einem Urteil die nun erfolgte Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie zur Weservertiefung durch den EuGH abwarten.