Luxemburg/Hamburg. Sowohl bei der Weser als auch bei der Elbe haben Umweltschutzverbände gegen ein weiteres Ausbaggern geklagt.

Rückschlag für die geplante Elbvertiefung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat geurteilt, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie einer weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses entgegensteht. Ausnahmen seien aber möglich. Anlass für das EuGH-Verfahren war eine Klage gegen die Vertiefung der Weser.

Auch für Hamburg ist das Urteil von großer Bedeutung, weil es aller Voraussicht nach auch bei der umstrittenen Elbvertiefung Anwendung finden wird.

Sowohl bei der Weser als auch bei der Elbe haben Umweltschutzverbände gegen ein weiteres Ausbaggern geklagt. BUND und Nabu berufen sich dabei unter anderem auf die Wasserrahmenrichtlinie, die ein Verschlechterungsverbot für Gewässer vorschreibt. Bislang war allerdings nicht klar, was das konkret bedeutet.

Experte: Urteil macht Eingriffe leichter möglich

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Schutz von Gewässern in der EU wird nach Ansicht des führenden deutschen Experten für Wasserrecht, Prof. Michael Reinhardt, die Vertiefung von Weser und Elbe eher erleichtern als erschweren. „Der EuGH hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und damit einen Webfehler des europäischen Wasserrechts ausgeglichen“, sagte Reinhardt, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg.

Der EuGH sei nicht der strikten Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie von EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen gefolgt, sondern habe das Verschlechterungsverbot abgemildert. Nun kann sich ein Gewässer innerhalb eine Güteklasse verschlechtern, sofern es die Klasse hält, ohne das ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliegt. Zuvor hätten auch geringfügige Verschlechterungen gegen die Richtlinie verstoßen und damit nahezu jegliche Nutzung von Gewässern in Europa erschwert. Diese strenge Auslegung gilt nach dem EuGH-Urteil nur noch für Gewässer, die ohnehin schon in der untersten Güteklasse eingruppiert sind.

Zu den aktuellen Verfahren zur Vertiefung von Weser und Elbe habe sich der EuGH nicht geäußert. „Da mischt sich der Gerichtshof nicht ein und belässt die Entscheidung bei der deutschen Gerichtsbarkeit“, sagte Reinhardt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss über entsprechende Klagen urteilen. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Gutachten wies EuGH den Weg

Wegen der Unklarheiten hatte das zuständige Bundesverwaltungsgericht bereits 2013 den Fall der Weservertiefung dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Das ebenfalls beim 7. Senat anhängige Verfahren zur Elbvertiefung vertagte das Gericht im Oktober 2014 unter dem Hinweis, dass es das EuGH-Urteil zur Weservertiefung abwarten will.

Ein Gutachter beim EuGH hatte sich schon 2014 für eine strengere Auslegung der Wasserschutzregeln ausgesprochen - und in der Vergangenheit hielten sich die Luxemburger Richter meist an den Rat der Sachverständigen.

In jedem Fall gehen beide Verfahren nach der EuGH-Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Leipzig weiter. Wann dort Entscheidungen fallen, ist bislang unklar. „Die Hoffnung ist, dass das in diesem Jahr noch passiert“, sagte Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne).

Hamburg plant Tiefgang bis zu 14,50 Meter

Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können.

Wegen des Rechtsstreits wurde allerdings schon 2012 ein Baustopp verhängt. Dieser bleibt bis zu einem endgültigen Urteil bestehen. (dpa/HA)