Hamburg. Endgültig zugeschlagen ist die Tür für die Elbvertiefung jedoch nicht. Das Urteil lässt Ausnahmen zu. Aber gelten die auch in Hamburg?
Hamburgs Pläne zur Elbvertiefung haben vor Gericht einen Dämpfer erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Mittwoch, dass Eingriffe in Flüsse und andere Gewässer in Europa nicht zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen dürfen. Ist eine solche Verschlechterung der Wasserqualität absehbar, sind die Länder der EU dazu verpflichtet, dem Projekt die Genehmigung zu versagen. Die Vorhabenträger der Elbvertiefung, die Hansestadt Hamburg und der Bund haben bereits eingeräumt, dass die Elbvertiefung zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen kann.
Allerdings haben die Richter die Tür für die Elbvertiefung nicht endgültig zugeschlagen. Ihrem Urteil zufolge sind nämlich Ausnahmen von dieser strengen Umweltrichtlinie möglich, wenn der Eingriff in den Fluss "von übergeordnetem öffentlichen Interesse" ist und die Ziele die damit verfolgt werden, aus technischen Gründen oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten nicht durch andere Mittel erreicht werden können, die für Umwelt verträglicher sind. Ob diese Ausnahme im Fall der Elbvertiefung gilt, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das den EuGH um die Auslegung der so genannten EU-Wasser-Rahmenrichtlinie gebeten hatte.
Umweltverbände hatten geklagt
Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern die Elbe herauffahren können. Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF haben dagegen geklagt. Sie befürchten, dass durch die Baggerarbeiten das Ökostystem der Elbe trotz Ausgleichmaßnahmen irreparabel geschädigt wird. Nach ihrer Meinung verstößt jede Verschlechterung der Wasserqualität gegen die Wasserrahmenrichtlinie.
Hamburgs Hafenwirtschaft zeigte sich nach der Urteilsverkündung aufgrund des übergeordneten öffentlichen Interesses optimistisch, dass trotz der strengen Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie die Elbvertiefung genehmigungsfähig bleibt. "Nun gilt es, dass die Planungsbehörden die Entscheidung des EuGH in die Planungsunterlagen einarbeiten, um schnellstmöglich einen Abschluss des Verfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht zu erreichen", hieß es in einer Mitteilung des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH).
"Schwere Bürde für die Zukunft"
Die CDU sieht hingegen nach dem Urteil die Erfolgsaussichten für eine baldige Fahrrinnenanpassung schwinden. „Das Urteil des EuGH ist eine schwere Bürde für die Zukunft des Hamburger Hafens", sagte der Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion André Trepoll. "Die vollmundigen Ankündigungen von Bürgermeister Olaf Scholz nach seinem Amtsantritt 2011 zum schnellen Start der Elbvertiefung erweisen sich damit erneut als haltlos. Sie stehen im Widerspruch zu den schwerwiegenden Planungsmängeln zur Elbvertiefung in seiner Amtszeit, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits im letzten Jahr festgestellt hatte."