Die Krankenkassen müssen bei Verdacht die Rezepte, Röntgenbilder und Abrechnungen kontrollieren.
Hamburg. Aktenkundig wurde Prof. Wolfgang Auffermann, als die Anzeichen für zweifelhafte Abrechnungsmethoden nicht mehr zu kaschieren waren. Hanserad-Ärzte sollten nach ersten Stichproben von Abrechnungen die Röntgenbilder von verschiedenen Patienten vorlegen. Das konnten sie nicht. Aber es gab nun mal Abrechnungen für diese Untersuchungen und Behandlungen.
Die Barmer GEK bat die Kassenärztliche Vereinigung, den Unregelmäßigkeiten bei den Kontrastmitteln nachzugehen. Die Krankenkasse, die für alle Kassen den „Sprechstundenbedarf“ abrechnet, mutmaßte, dass sie eine Million Euro zu viel an Hanserad und Auffermann gezahlt hatte. Es waren sogar sechs Millionen, ergab dann die Prüfung der KV. Bei einem weiteren Verdacht kam ein ähnliches Ergebnis heraus. Und das waren nur die vorläufigen Zahlen, die auf den Stichproben beruhten.
Dann wurde der skurrile Fall eines Patienten bekannt. Der Mann, Mitte 40, hatte Kopfweh. Wo die herkamen, konnte medizinisch nicht sofort geklärt werden. Der Patient geriet in die Maschinerie aufwendiger Untersuchungen. Abgerechnet wurden am Ende fünf Kernspinuntersuchungen und eine Computertomographie. Andere Ärzte, spottet ein Auffermann-Kollege, hätten bei ähnlichem Befund regelmäßige Spaziergänge in frischer Luft empfohlen.
Für einen Patienten, Mann 100 Kilo schwer, reicht normalerweise eine Dosis von 20 Millilitern des Kontrastmittels Magnevision. Auffermann veranschlagte nach den Unterlagen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für jeden Patienten regelmäßig mehr. Er sagt heute, diese Darstellung sei falsch: „Ich habe mich immer an medizinisch begründeten Dosierungsempfehlungen orientiert.“
Er und seine Ärzte bestellten Kontrastmittel en gros. Puzzlestein um Puzzlestein fügte sich für die Ermittler im Landeskriminalamt und bei den Krankenkassen ins Bild einer Mega-Trickserei.
Wurden sie gedrängt mitzumachen? Eine Abrechnungsmitarbeiterin von Hanserad sagte dem Abendblatt: „Wir standen immer mit einem Bein im Gefängnis.“
Ein KV-Verantwortlicher sagte dem Abendblatt: „Hanserad hatte in kurzer Zeit so viel Kontrastmittel abgerechnet, wie in einem Jahr in ganz Hamburg benötigt wird. Es war also entweder Betrug in Millionenhöhe oder tausendfache schwere Körperverletzung.“ In einem Fall fällt ein Rezept auf, weil der ausstellende Arzt gar keine Genehmigung hatte, eine Kernspinuntersuchung abzurechnen. Die Krankenkassen sprechen von Abrechnungsbetrug in Höhe von rund 35 Millionen Euro.