In einem aktuellen Gutachten zweifelt der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar die Verfassungsmäßigkeit der im Januar eingeführten Gefahrengebiete an.
Hamburg. Rund vier Monate nach der kurzzeitigen Einführung der Gefahrengebiete im Hamburger Schanzenviertel hat der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar ein Gutachten vorgelegt, das die Rechtmäßigkeit der Maßnahme grundsätzlich anzweifelt.
In dem Dokument, das online einsehbar ist, kritisiert Caspar vor allem die Tatsache, dass Beamte während der Dauer des Gefahrengebiets Menschen weitestgehend verdachtsunabhängig kontrollierten durften.
In dem Gutachten kommt er unter anderem zu dem Fazit, dass „das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung derjenigen Personnen, die sich in einer solchen Sonderrechtszone aufhalten, (...), belastet“ sei.
Weiter kritisiert Caspar, dass die Daten der überprüften Personen bis zu drei Monaten gespeichert werden dürften. Demnach bestünden an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung erhebliche Zweifel.
„Die Speicherung der Daten der vor Ort kontrollierten Personen ohne polizeirechtlichen oder strafrechtlichen Zusammenhang steht dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung entgegen und erscheint aufgrund der Dauer der Speicherfrist von drei Monaten als unverhältnismäßig“, heißt es in dem Gutachten des Datenschützers.
Zustimmung bekommt Caspar vonseiten der Grünen: „Prof. Caspar bestätigt die öffentliche Kritik, dass die massenhaft und ohne Anlass oder Verdacht durchgeführten Kontrollen von Menschen in den Gefahrengebieten das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben. Die vom Datenschutzbeauftragten benannten Einschüchterungseffekte haben das politische Klima in der Stadt erheblich belastet“, so Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen.
Nach wiederholten heftigen Krawallen rund um die Rote Flora hatte die Polizei Anfang Januar zwischen St. Pauli und Schanzenviertel das größte Gefahrengebiet in der Geschichte der Stadt eingerichtet. Später wurde dies in drei kleinere Areale umgewandelt.
Während der Dauer von neun Tagen wurden rund 1000 Kontrollen durchgeführt. Die Einrichtung des Gefahrengebietes wurde teils heftig kritisiert. Mit diversen Veranstaltungen, auf denen die Klobürste zum Symbol des Widerstands wurde, wurde mehrfach gegen die polizeiliche Maßnahme protestiert.