Hamburg will mit Bundesratsinitiative Gesetz ändern, um Nutzungseinschränkungen zu vermeiden. Der Hamburger Sportbund (HSB) hält den Senatsvorstoß für positiv – und für dringend erforderlich.

Hamburg. Darauf haben die Freunde des Sports schon lange gewartet: Um Sportstätten in der Stadt länger nutzen zu können, prescht Hamburg mit einer Bundesratsinitiative vor. Ziel ist, dass es auf Sportplätzen in der Stadt länger laut sein darf als bisher. Damit wären die Vereine vor Klagen von Anwohnern, die sich in den vergangenen Jahren häufiger über Lärm beim Sport beschwert haben, besser geschützt.

„Es ist gut, wenn Kinder und Jugendliche Sport treiben – und Anfeuerung gehört nun einmal dazu“, sagt Volker Dumann, Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Initiative von Senatorin Jutta Blankau (SPD) zielt darauf ab, die bisher erlaubten 50 Dezibel (Regengeräusche) von 20 bis 22 Uhr auf 53 Dezibel von 6 bis 22 Uhr zu erhöhen. Da es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt und der Zeitraum auf 16 Stunden pro Tag ausgedehnt werden soll, dürfte es am späten Nachmittag und abends auf den Plätzen wesentlich lauter zugehen als bisher.

Der Hamburger Sportbund (HSB) hält den Senatsvorstoß für positiv – und für dringend erforderlich. „Seit drei Jahren weisen wir den Senat und die Hamburger Abgeordneten im Bundestag auf die drängenden Probleme unserer Vereine hin“, sagt HSB-Präsident Günter Ploß. Trotz Lärmschutzwänden dürfen Sportplätze, wie zum Beispiel beim TSC Wellingsbüttel, oft nur eingeschränkt genutzt werden.

„Lärm durch Sport ist nicht mit Industrielärm gleichzusetzen“, sagt Ploß. „Es kann nicht sein, dass unseren Vereinen hier Steine in den Weg gelegt werden. Ein ähnliches Problem hatten Kindertagesstätten, für die aber eine Lösung vom Hamburger Senat und der Bundesregierung entwickelt worden ist.“ Der Vorstoß des Senats sei ein umfassender Ansatz, das Nebeneinander von Sport und Wohnen in der Stadt zu regeln und könne nun endlich eine Lösung im Sinne der Vereine liefern.

Im April soll die Initiative zum Lärmschutz dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden und dann dem Bundesrat in Berlin. Schließt sich eine Mehrheit der Bundesländer dem Vorstoß an, wird die Regierung aufgefordert, das Bundesimmissionsschutzgesetz zu ändern.