Der ehemalige Vorsitzende des Tierschutzvereins Hamburg wurde heute zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Untreue und Unterschlagung ist der ehemalige Vorsitzende des Tierschutzvereins Hamburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. In seiner Entscheidung vom Montag legte das Landgericht der Hansestadt dem 71 Jahre alten Wolfgang Poggendorf zudem eine Geldbuße in Höhe von 20 000 Euro auf. Diese muss er an den Tierschutzverein zahlen. Der Angeklagte habe aus "purer Geldgier" gehandelt , sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in acht Fällen Vermögen des Vereins veruntreute, in einem Fall in Tateinheit mit Unterschlagung. Nach Angaben seines Anwalts erkennt Poggendorf das Urteil an.


Das Hamburger Abendblatt deckte den Fall 2006 auf - lesen Sie dazu auch das Dossier: "Das System Poggendorf" mit allen Hintergrundinformationen.