Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagt Wolfgang Poggendorf vor der Großen Strafkammer 28 des Landgerichts Hamburg in acht Fällen wegen Untreue und in...

Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagt Wolfgang Poggendorf vor der Großen Strafkammer 28 des Landgerichts Hamburg in acht Fällen wegen Untreue und in einem Fall wegen Unterschlagung an. Die wichtigsten Anklagepunkte:

Im Juni 2007 erwarb Poggendorf zusammen mit seiner Ehefrau aus einer HTV-Erbschaft für 130 000 Euro eine Wohnung in Westerland auf Sylt. Poggendorf soll den anderen Vorstandsmitgliedern gegenüber zwei Kaufinteressenten verschwiegen haben, um die Immobilie selbst deutlich unter Marktwert zu erwerben.

Der Angeklagte soll im Juni 2002 Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtwert von 100 000 Euro als Spende für den HTV entgegengenommen haben - er hat sie für sich behalten. Laut Anklage hat Poggendorf die Inhaberschuldverschreibungen im Jahr 2004 verkauft. Der Schaden für den Tierschutzverein: 106 227,66 Euro.

Im Februar 2004 soll Poggendorf in einem Schließfach einer Verstorbenen, die ihr Vermögen dem HTV vermacht hatte, Wertpapiere gefunden haben. Wert: 81 581,61 Euro. Das Geld behielt er.

Zwischen Februar und November 2006 soll Poggendorf auf Kosten des HTV eine Fotoausrüstung im Wert von 6197,81 Euro gekauft haben. Diese soll er für seine Tätigkeit als freier Journalist für die Vereinszeitschrift "ich & du" genutzt haben. Er hätte aber selbst zahlen müssen.

Dem Tierschutzverein hat die "Poggendorf-Affäre" allerdings noch weiteren Schaden zugefügt: Der HTV muss mindestens 260 000 Euro Steuern an das Finanzamt nachzahlen. Die neue Vereinsvorsitzende Gabriele Waniorek-Goerke sagte: "Diese immensen zusätzlichen Ausgaben haben wir dem alten Vorstand unter Vorsitz von Wolfgang Poggendorf zu verdanken. Wir lassen derzeit juristisch prüfen, inwiefern wir uns das Geld von den Verantwortlichen zurückholen können." Der Grund für die Nachzahlung: Dem Verein soll für die Jahre 2004 bis 2006 vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Allein dadurch resultiert ein Steuerschaden von mindestens 232 000 Euro. Die Finanzverwaltung hatte gerügt, dass in den Jahren 2004 bis 2006 "Spendengeld für tierschutzfremde Zwecke vergeudet wurde".