Nach dem Abschluss des Morsal-Prozesses hat einer der beiden Verteidiger sein Mandat niedergelegt. Das berichtete NDR 90,3. Aus Gründen der Schweigepflicht machte Anwalt Thomas Bliwier dazu keine näheren Angaben, ließ aber durchblicken, dass nicht das Urteil, sondern die folgenden Tumulte dafür ausschlaggebend waren, meldet der Sender. Hier sehen Sie Prozess-Bilder.

Nach dem Abschluss des Morsal-Prozesses in Hamburg hat einer der beiden Verteidiger sein Mandat niedergelegt. Das berichtete NDR 90,3. Aus Gründen der Schweigepflicht machte Anwalt Thomas Bliwier dazu keine näheren Angaben, ließ aber durchblicken, dass nicht das Urteil, sondern die folgenden Tumulte dafür ausschlaggebend waren, meldet der Sender. Direkt nach dem Richterspruch hatte Bliwier angekündigt, Revision einzulegen.

Die Pöbeleien von Ahmad-Sobair Obeidi (24) nach dem Urteilsspruch am vergangenen Freitag haben womöglich ein juristisches Nachspiel. Nachdem der 24-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, beschimpfte er Staatsanwalt Boris Bochnik unter anderem als "Hurensohn" und warf einen Stapel Papier nach ihm.

"Die Beleidigung haben wir im Blick, aber keinen Grund, überhastet zu reagieren", sagt Wilhelm Möllers, Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Wir prüfen in dieser Woche, ob wir das verfolgen wollen."

Unterdessen ist auf der Internetseite der "Hamburger Morgenpost" eine anonyme Todesdrohung gegen Staatsanwalt Bochnik aufgetaucht. "Boris Staatsanwalt wird bald tot sein. Denn wir Afghanen nehmen Rache." Diese und mögliche weitere Drohungen werden derzeit bei der Polizei auf ihr Gefährdungspotenzial für den Ankläger analysiert. "Unsere Fachleute im Landeskriminalamt haben das Schreiben bewertet und ihre Schlüsse daraus gezogen", sagt Polizeisprecher Andreas Schöpflin. "Zu diesen und zu Schutzmaßnahmen werden wir aus kriminaltaktischen Gründen öffentlich nichts sagen."

Im März 2003 hatte ein Messerangriff auf einen Richter für Schlagzeilen gesorgt. Damals stach der 49 Jahre alte Mohamed A. mehrmals auf den Amtsrichter Klaus-Ulrich T. ein. Der hatte den staatenlosen Angreifer zuvor in zwei Prozessen unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt. 22 Monate saß Mohamed A. in Haft. Nur zehn Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hatte er dem Richter in der Öffentlichen Rechtsauskunft am Holstenwall, in der T. regelmäßig ehrenamtlich Rechtsbeistand leistete, aufgelauert. Mit seinem Klappmesser stach er dem Richter ins Gesicht, in den Hals und in den Bauch. T. brach schwer verletzt zusammen, verlor viel Blut, überlebte die Attacke knapp. Zeugen sagten später aus, A. habe versucht, 20- bis 30-mal zuzustechen. Ein Helfer berichtete, dass er den 49-Jährigen in den Würgegriff nehmen musste, um ihn von weiteren Stichen abzuhalten.

Bei seiner Festnahme sagte der Angreifer, er sei von T. ungerecht behandelt worden. Deshalb wolle er auch ungerecht sein. Gut zwei Jahre später wurde Mohamed A. wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er kam in die Psychiatrie.