Die Folgen der Tat seien für den Welfenprinzen schlimmer gewesen als für das Opfer. Deswegen solle das Gericht von einer Strafe absehen.

Hildesheim. Im Prozess um eine Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover auf einen Disco-Besitzer in Kenia fordern seine Anwälte, auf eine Bestrafung des Adligen zu verzichten. Die Folgen der Tat seien für den Welfenprinzen schlimmer gewesen als für das Opfer. Deswegen solle das Gericht von einer Strafe absehen, sagte sein deutscher Verteidiger Hans Wolfgang Euler im Landgericht Hildesheim. Allerdings räumte Euler auch ein, sein Mandant könne nicht für sich nicht in Anspruch nehmen, „ein braver Junge von nebenan gewesen zu sein“. Ernst August war vom Landgericht Hannover wegen des Vorfalls im Januar 2000 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden. Seitdem kämpfte er um die Wiederaufnahme des Verfahrens, um eine mildere Strafe zu erreichen. Seit Frühjahr 2009 wurde der Fall nun höchst aufwendig erneut verhandelt, am 9. März soll es ein Urteil geben.

Ernst August hatte stets gesagt, er habe dem Mann aus Ärger über den Lärm aus seiner Disco nur zwei Ohrfeigen und nicht mehr verpasst. Das Opfer behauptete dagegen, krankenhausreif geschlagen worden zu sein. Die Ohrfeigen können nach Ansicht von Anwalt Euler nicht besonders schlimm gewesen sein. Schwerwiegender sei die Diffamierung des Prinzen „bei der Presse, seinen Freunden und seiner Familie“. Es gehe nicht um die enormen finanziellen Aufwendungen, die der Adlige gehabt habe, um seine Ehre wiederherzustellen. „Es geht um die öffentliche Demütigung, die mein Mandant seit Jahren zu ertragen hat.“

Der kenianische Anwalt des Adligen, Saleem Ghalia, sagte, die damalige Verurteilung sei nur aufgrund von unwahren Äußerungen des früheren Anwalts zustande gekommen, die mit Ernst August nicht abgesprochen waren. Die erneute Verhandlung habe ergeben, dass erfundenes und gefälschtes Beweismaterial vorgelegt worden sei.

Der Prozess hat nach Überzeugung der Verteidigung eindeutig bewiesen, dass nur zwei Schläge mit der flachen Hand verpasst wurden. Die von Ernst August eingeräumten Ohrfeigen seien ein Bagatelldelikt, betonte Ghalia. Zudem habe es enorm viel Mühe und Geld erfordert, das vom Opfer angelegte Lügengeflecht zu entwirren. Das Opfer hatte in dem Prozess dagegen von einem „Todeskommando“ gesprochen, das ihn angegriffen habe. Er sei festgehalten worden und der Welfenprinz habe ihm mehrere harte Faustschläge verpasst und schwer verletzt. Diese Version hatte schon am Donnerstag die Staatsanwaltschaft nicht mehr geglaubt und eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie ein Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro gefordert.

Die Attacke geschah im Januar 2000 auf Lamu. Diese Insel sei ein einzigartiger stiller und friedlicher Ort gewesen, ehe das Opfer dort gegen den Willen der Bewohner eine Diskothek eröffnet hab, betonte Ghalia, der auch Honorarkonsul in Mombasa ist. „Für die muslimische Gemeinschaft bedeutet Disco alkoholische Getränke, Drogen, junge Männer und Frauen, dröhnende Musik und Laserlicht.“ Die einheimische Bevölkerung sei dem Prinzen dankbar, dass er den Discobesitzer in die Schranken gewiesen habe. „Zur großen Freude der Bevölkerung hörte die Belästigung durch die Musik und die grellen Lichter auf.“