Ihre Aussagen sollen „in sich heillos widersprüchlich“ gewesen sein: Der Verteidiger von Prinz Ernst August stellt Strafanzeige gegen die Zeugen, die vergangene Woche vor dem Hildesheimer Landgericht ausgesagt hatten.

Hildesheim/Frankfurt am Main. Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Ernst August Prinz von Hannover bezichtigen die Verteidiger des Adligen drei Zeugen der Falschaussage. Wie die Anwälte Hans Wolfgang Euler und Jürgen Fischer am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilten, erstatteten sie wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussagen Strafanzeige gegen die drei Zeugen, die in der vergangenen Woche vor dem Hildesheimer Landgericht ausgesagt hatten. Unter anderem hätten die Zeugen falsche Angaben zum Tatort gemacht.

Die Aussagen der Zeugen aus Kenia seien „in sich heillos widersprüchlich“. So sei der Tatort der mutmaßlichen Prügelei zwischen Ernst August und Josef Brunlehner fantasievoll „verlegt“ worden, monierten Euler und Fischer. Die Absicht dahinter sei ersichtlich, sagen die Anwälte. Sie mutmaßen, durch die neuen Angaben zum Tatort sollen Zeugen, von denen sich Ernst August eine Entlastung erhofft, diskreditiert werden. Für sie wäre dieser „neue“ Tatort am Strand der kenianischen Urlaubsinsel Lamu nicht einsehbar gewesen.

In dem Prozess gegen den Welfen ist weiterhin unklar, wie heftig die Prügelei zwischen Ernst August und Brunlehner tatsächlich war. Die Zeugen, die in der vergangenen Woche ausgesagt hatten, standen zum Tatzeitpunkt vor neun Jahren unter anderem als Bootsführer und Mitarbeiter in Brunlehners Diensten.

Am 22. Juli ist unter anderem der Inhaber des Hotels als Zeuge geladen, in dem Ernst August und seine Frau Caroline während ihres Urlaubs in Kenia gewohnt hatten. Am 23. Juli ist die Zeugenaussage von Caroline von Hannover vorgesehen.