Begleitet von zwei Leibwächtern ist Ernst August Prinz von Hannover am Montag im Landgericht Hildesheim erschienen. Dort begann die Wiederauflage eines Prozesses wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 55-jährigen Welfenprinzen.

Hildesheim. Der Prozess wird auf Betreiben des Adligen hin erneut aufgerollt: Er hofft, dass neue Zeugenaussagen ihn entlasten. Zum ersten Mal ist Ernst August selbst bei einem Gerichtsprozess gegen ihn anwesend. Bisher waren Urteile stets in seiner Abwesenheit gefällt worden. Das Opfer, ein 61 Jahre alter Discobesitzer, zeigte sich vor Prozessbeginn überzeugt, dass die Verurteilung gegen Ernst August Bestand haben wird. „Ich habe meine Aussage nicht zu ändern“, erklärte Discobesitzer Josef Brunlehner. Er war im Jahr 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu von Ernst August attackiert worden, weil dieser sich über den Lärm der Disco geärgert hatte. Der Prinz war für die Tat wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden.

Strittig ist, wie schwer der Discobesitzer verletzt wurde. Ferner ist unklar, ob der Prinz sein Opfer mit einem Schlagring angriff. Das Landgericht Hildesheim muss klären, ob der Mann die schweren Blessuren teils nur vorgetäuscht hatte. So sollen zwei kenianische Ärzte inzwischen ausgesagt haben, das Opfer habe seine Verletzungen lediglich simuliert. Der Discobesitzer bestreitet dies allerdings. Der Adlige selbst räumt nur zwei Ohrfeigen ein.