Die Feuerwehr warnt zu Silvester - wegen der Rekordzahl an Verletzungen im vergangenen Jahr - vor falschem Umgang mit Böllern und Raketen.

Hamburg. Kurz vor der arbeitsreichsten Nacht des Jahres hat die Hamburger Feuerwehr am Mittwoch vor gefährlichen Silvesterböllern gewarnt und auf die Tipps des Deutschen Feuerwehrverbandes verwiesen. Feuerwerkskörper seien "Sprengstoff“, mit denen Jugendliche unter 18 Jahren nicht hantieren sollten, heißt es da. Sie dürften nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand gezündet und niemals gezielt auf Menschen geworfen werden.

Vor einem Jahr hatte die Hamburger Feuerwehr in ihrer Bilanz davon berichtet, dass es zu Silvester 2010 mehr Böller- und Raketen-Verletzungen als sonst gegeben habe. So wurde einem 20-Jährigen ein Finger abgerissen und eine 27-Jährige erlitt schwerste Verbrennungen im Gesicht und ein Knalltrauma.

Illegale Böller und Raketen: Diese Strafen drohen

Wer welche Knaller kaufen darf, bestimmen die sogenannten BAM-Prüfsiegel: Feuerwerk der Klasse II gehört ausschließlich in die Hände von Erwachsenen, betont die Feuerwehr, und darf in Hamburg nur zwischen 18 Uhr am Silvestertag und 1 Uhr am Neujahrstag abgebrannt werden. Ausdrücklich verboten ist der Abschuss von Schreckschusswaffen, insbesondere von sogenannter Vogelschreckmunition, die hohe Sprengkraft besitzt, oder von Leuchtmunition. Wer erwischt wird, dem drohen sechs Monate Haft oder eine hohe Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Weitaus ungefährlicher sind hingegen Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallbonbons, die unter die BAM-Klasse I fallen und auch von Kindern gezündet werden dürfen.

Der Zoll greift derweil insbesondere an der Grenze zu Polen immer wieder Ladungen mit illegalen Böllern auf. Diese in Osteuropa oder China hergestellten und in Deutschland nicht zugelassenen Knallkörper können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen. Wie die Feuerwehr immer wieder warnt, enthalten solche Böller oft sehr viel mehr Schwarzpulver als zugelassen, teils sogar Sprengstoff, und können mit Zement ausgegossen sein.

"Feuerwerk sollte nicht aus Kofferräumen etwa auf Baumarkt-Parkplätzen gekauft werden", sagt ein Sprecher der Hamburger Polizei. Der offizielle Verkauf sei nur in "Verkaufsräumen und unter Aufsicht" zulässig.