Wegen der besonderen Bedeutung des Falles hat die Staatsanwaltschaft in vier Fällen Anklage gegen Todesfahrer Alexander S. erhoben.

Hamburg. Dem Todesfahrer von Eppendorf wird wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen der Prozess gemacht. Das gab die Staatsanwaltschaft Hamburg am Montag bekannt. Darüber hinaus wird gegen Alexander S. (39) wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verhandelt. „Wegen der besonderen Bedeutung des Falles hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg erhoben“, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.

Laut Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte am 12. März 2011 gegen 16.45 Uhr mit seinem Fiat Punto auf der Eppendorfer Landstraße in Richtung Eppendorfer Baum - in Kenntnis einer bereits seit mehreren Jahren vorhandenen Epilepsieerkrankung - unterwegs gewesen sein. Unmittelbar vor der Kreuzung soll er einen akuten Krampfanfall erlitten und deshalb die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Er geriet mit seinem Fiat auf die Gegenfahrbahn und fuhr mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h bei Rotlicht auf die Kreuzung. Dort kollidierte er mit dem VW Golf der Eheleute Ulla und Peter Striebeck.

Das daraufhin schleudernde Fahrzeug des Beschuldigten überschlug sich, prallte gegen einen Fußgängerpoller und erfasste zunächst die dahinter auf dem Fußweg stehenden Sibylle Mues und Angela-Maria Kurrer, prallte im weiteren Verlauf auf Günter Amendt sowie eine weitere Passantin und begrub schließlich den neben Amendt stehenden Dietmar Mues unter sich. Die Eheleute Mues und Günter Amendt verstarben noch am Unfallort. Angela-Maria Kurrer erlag wenig später im UKE ihren schweren Verletzungen. Die Eheleute Striebeck und die Fußgängerin erlitten leichte Verletzungen.

Der Beschuldigte hat sich während der Ermittlungen über seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, dass er trotz seiner Erkrankung rechtmäßig am Straßenverkehr habe teilnehmen dürfen; die Gefahr eines Unfalls sei für ihn unvorhersehbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: „Der Beschuldigte wusste um seine Krankheit und kannte aufgrund vorheriger Verkehrsunfälle das Risiko, das er mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs einging“, sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Im Fall einer Verurteilung drohen Alexander S. bis zu fünf Jahre Haft.