Rund 78.000 bedürftige Kinder und Jugendliche können ab sofort unbürokratisch vom Bildungspaket der Bundesregierung profitieren.
Hamburg. Rund 78.000 bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können in Hamburg ab sofort vom neuen Bildungspaket der Bundesregierung profitieren. „Jedes Kind soll möglichst in dem Sportclub, in dem Musikunterricht oder in dem Pfadfinderverein mitmachen können, den es sich aussucht. Und zwar ohne, dass es das vorher langwierig beantragen muss. Das ist unser Verständnis von Teilhabe“, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) bei der Vorstellung der Umsetzung des Pakets.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist den Angaben nach für junge Menschen bestimmt, deren Familien entweder unter die Hartz-IV-Regelungen fallen oder Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschläge haben. Gefördert wird dabei die Teilhabe an Kultur-, Sport und Freizeitangeboten für Kinder bis 18 Jahren. Dafür stehen künftig zehn Euro im Monat zur Verfügung.
Das Bildungspaket gilt dagegen für Berechtigte bis 25 Jahren. Zu den Leistungen zählen kostenlose warme Mahlzeiten in Kitas, Schulen oder Horten. Daneben soll Nachhilfe gefördert werden, Verkehrstickets für Schüler, die Teilnahme an Tagesausflügen sowie Schulbedarf.
In der Hansestadt haben den Angaben nach insgesamt rund 78.000 bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf Leistungen. Zur Umsetzung stehen in diesem Jahr in Hamburg rund 45 Millionen Euro zur Verfügung.
Um das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, sollen umständliche Antrags- und Gutscheinverfahren soweit wie möglich vermieden werden. Die meisten Leistungen erhalten die Kinder und Jugendlichen einfach, indem sie den Bescheid über die ihnen gewährten Sozialleistungen vorlegen, wie die Schulbehörde mitteilte.
Die Hartz-Reform war Ende Feburar nach langem Tauziehen von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Union, FDP und SPD einigten sich unter anderem auf eine zweistufige Erhöhung der Regelsätze und ein Bildungspaket für arme Kinder. Profitieren sollen insgesamt 2,5 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern in Deutschland, die wegen ihres geringen Einkommens Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.