Die Strafanzeige wegen Begünstigung zum Betrug richtet sich gegen die städtische Arbeitsgemeinschaft „team.arbeit.hamburg“.
Hamburg. Wegen angeblich überhöhter Mietzahlungen hat der Bund der Steuerzahler gegen die Stadt Hamburg Strafanzeige wegen Begünstigung zum Betrug gestellt. Die Anzeige sei am Donnerstag an die Staatsanwaltschaft zugestellt worden und richte sich gegen die Arbeitsgemeinschaft „team.arbeit.hamburg“, sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Frank Neubauer, bei der Vorstellung des diesjährigen Schwarzbuches.
So seien aus öffentlichen Mitteln überhöhte Mieten in Millionenhöhe an private Vermieter gezahlt worden. Weil es sich um einen „besonders gravierenden Mietbetrug auf Steuerzahlerkosten„ handele, habe der Bund der Steuerzahler Hamburg erstmals in seiner Geschichte eine Strafanzeige gestellt, sagte Neubauer.
Der Staatsanwaltschaft lag die Anzeige nach Angaben ihres Sprechers Wilhelm Möllers noch nicht vor. Allerdings führt die Anklagebehörde in diesem Zusammenhang bereits seit März Ermittlungen wegen Betrugs gegen einen mutmaßlichen Mietwucherer. Der sogenannte Immobilien-Tycoon K. soll gezielt an Hartz-IV-Empfänger vermietet und dafür von der Arbeitsgemeinschaft überzogene Mieten kassiert haben. Der Staatsanwaltschaft liegen dazu mehrere Strafanzeigen vor. Die Ermittlungen dauern Möllers zufolge an. Die Akten liegen derzeit beim Landeskriminalamt in der Abteilung Wirtschaftskriminalität.
Im Fall der überhöhten Mietzahlungen hatten Hartz-IV-Mieter laut Bund der Steuerzahler festgestellt, dass ihre Wohnungen im Mietvertrag wesentlich größer angegeben wurden, als sie es tatsächlich waren. Anstatt den Hinweisen nachzugehen und der Verschwendung von Steuergeld Einhalt zu gebieten, erklärte das zuständige „team.arbeit.hamburg“ demnach den Mietern jahrelang, dass rechtlich nichts zu machen sei, weil zulässige Höchstgrenzen bei der Miethöhe eingehalten würden.
Neubauer kritisierte insbesondere, dass trotz der seit 2002 erhaltenen Hinweise nichts geschehen sei. Mit teuren Folgen: In bislang 107 recherchierten Fällen wurden jahrelang stark überhöhte Mieten gezahlt. Aufgrund der Verjährungsfrist können davon laut Steuerzahlerbund rund 500.000 Euro zurückgefordert werden. Die Dunkelziffer sei nicht bekannt.
„Ich habe auch nach rechtlicher Konsultation keine Zweifel daran, dass der objektive Tatbestand der Begünstigung der privaten Vermieter durch die Sozialbehörde vorliegt“, sagte Neubauer. Mit der Anzeige wolle er erreichen, dass in der Verwaltung der Hansestadt „endlich ein anderes Kostenbewusstsein“ herrsche.
Insgesamt stammen drei der 127 Fälle des diesjährigen Schwarzbuchs der Steuerzahler aus Hamburg, darunter auch das Planungschaos beim Kreuzfahrtterminal in Altona sowie die Errichtung der Ostbake auf der Insel Neuwerk. In Schleswig-Holstein prangerte der Bund 16 Fälle an, in Niedersachsen und Bremen zehn.