Bürgermeister Scholz hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Bundesgesetz. Hamburg werde Klage dagegen “ernsthaft prüfen“.

Hamburg. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) will das Betreuungsgeld notfalls mit einer Verfassungsklage stoppen. „Noch liegt ja kein Gesetz vor. Aber Hamburg wird eine Klage gegen das Betreuungsgeld ernsthaft prüfen“, sagte Scholz der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagsausgabe). Wenn eine Klage möglich sei, werde Hamburg diesen Weg auch gehen.

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Der stellvertretende SPD-Vorsitzende begründete seinen Widerstand mit verfassungsrechtlichen Bedenken. „Wenn das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig hält, beispielsweise per Bundesgesetz Studiengebühren zu verbieten, weil die Länder das unterschiedlich ohne Probleme regeln können, dann sehe ich nicht ein, warum wir für das Betreuungsgeld, das auch jedes Land selbst einführen oder nicht einführen kann, ein Bundesgesetz brauchen“, sagte Scholz. Es gebe keine Begründung für eine bundeseinheitliche Regelung, wenn es in einem Bundesland bereits ein Betreuungsgeld gebe. (epd)