Im Prozess um das Flugzeug-Unglück, bei dem zwei Passagiere ums Leben kamen, wurde der Pilot zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Hamburg. Tödliches Ende eines traumhaften Rundflugs über den Hamburger Hafen: Bei der Landung überschlägt sich das Wasserflugzeug, treibt kopfüber im Hafenbecken, die Kabine mit den beiden Passagieren läuft voller Wasser. Die Eheleute aus Ganderkesee bei Bremen sterben später im Krankenhaus. Am Montag sprach das Amtsgericht Hamburg-Mitte das Urteil gegen den Pilot der Cessna T208H: Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen zweifacher fahrlässiger Tötung.
Der Verteidiger will den Richterspruch anfechten, er hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Der Pilot hatte im August 2009 nach einem Tankstopp am Flughafen Fuhlsbüttel das Fahrwerk für eine Wasserlandung nicht eingefahren. An beiden Verhandlungstagen stand vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Hätte der Pilot bemerken müssen, dass das Fahrwerk ausgefahren war?
Der Anwalt des Angeklagten argumentierte, alle Warnsysteme der Maschine hätten nicht funktioniert. Der Richter war jedoch der Meinung, dass nicht sämtliche Warnanlagen versagt hätten. Es hätte für den Piloten Möglichkeiten gegeben, den Unfall zu verhindern, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Zumindest die Kontrolllampen hätten den 44-Jährigen stutzig machen und zu weiteren Überprüfungen führen müssen. „Ich bin überzeugt, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Sie haben gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen“, sagte er zu dem nicht vorbestraften Angeklagten.
Bei dem „menschlichen Versagen“ könne eine Rolle gespielt haben, dass der 44-Jährige zwar ein erfahrener Pilot war, seine Lizenz für Wasserflugzeuge zum Unfall-Zeitpunkt aber erst seit einer Woche besaß, betonte der Richter. Anerkennen müsse man, dass der Pilot unter Einsatz seines Lebens versucht habe, die Passagiere zu retten. Immer wieder sei er unter Wasser getaucht, um die 54 Jahre alte Touristin und ihren drei Jahre älteren Mann zu finden.
Die Vertreter der Nebenklage hatte dem Piloten im Namen der Angehörigen der Opfer vorgeworfen, keine echte Reue gezeigt zu haben. „Seine Fehler mag er nicht eingestehen“, sagte einer der beiden Anwälte. Dem Piloten sei es während des Prozesses vor allem um seine berufliche Zukunft gegangen. Denn bei einer Verurteilung erhalte er in Deutschland wahrscheinlich keine Flugerlaubnis mehr. Als der Angeklagte schließlich die Gelegenheit zum letzten Wort ergriff, blickte er zu den Hinterbliebenen des getöteten Ehepaares: „Ich kann die beiden nicht zurückholen“, sagte er. „Es tut mir fürchterlich leid.“