Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Piloten vor, fahrlässig den Tod zweier Menschen verursacht zu haben.

Hamburg. Anderthalb Jahre nach dem tödlichen Landemanöver mit einem Wasserflugzeug im Hamburger Hafen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Unglückspiloten erhoben. Der Vorwurf laute auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen, sagte Sprecher Wilhelm Möllers am Mittwoch auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des Senders NDR 90,3.

Die Anklageerhebung sei bereits am 10. Februar erfolgt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht laut Möllers noch nicht fest. Bei dem Unglück im August 2009 waren ein 59 Jahre alter Mann und seine 56-jährige Ehefrau aus dem niedersächsischen Ganderkesee bei Bremen ums Leben gekommen.

In ihrem Gutachten seien Sachverständige zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass ein technischer Fehler als Unglücksursache ausgeschlossen werden könne, sagte Möllers. Die Anklagebehörde geht von einer Verbindung aus einem Bedienfehler des 44-jährigen Piloten und der Ignoranz von Warnsignalen im Cockpit aus.

Dies sollen während des Prozesses unter anderem neun Zeugen, drei Sachverständige sowie diverse Untersuchungsberichte belegen, darunter von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Das Strafmaß für fahrlässige Tötung bewegt zwischen einer Geldstrafe und Haft bis zu fünf Jahren.

Nach bisherigen Ermittlungen war der Pilot mit dem Ehepaar an Bord der einmotorigen Cessna am 22. August 2009 um 11.24 Uhr zu einem Rundflug über dem Hafen gestartet. Zunächst legte der 44-Jährige jedoch einen Tankstopp am Flughafen Fuhlsbüttel ein. Nach dem erneuten Start habe er dann allerdings vergessen, mit dem entsprechenden Bedienhebel das Fahrwerk wieder von Land- auf Wasserlandung umzustellen und die Räder in die Schwimmkörper einzufahren.

Bei der Wasserung im Baakenhafen wirkte das ausgefahrene Fahrwerk dann wie Bremsklötze. Die Maschine überschlug sich und versank im Hafenbecken. Während der Pilot sich retten konnte, ertranken die Passagiere auf den hinteren Sitzen. Nach Erkenntnissen der BFU-Experten ignorierte der Pilot vier grüne und eine gelbe Warnlampe, die im Cockpit hell aufgeblinkt und so das ausgefahrene Fahrwerk angezeigt hätten. Zudem, so Möllers, soll der Pilot auch Rettungskräften gegenüber geäußert haben, dass er vergessen habe, das Fahrwerk einzufahren.